Der frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und seinem Präsidenten Thomas Haldenwang Rechtsverstöße bei der Einstufung der AfD als „Prüffall“ vorgeworfen.
Michael Bertrams: Öffentliche Einstufung als „Prüffall“ hat stigmatisierende Wirkung
„Schon die bloße Mitteilung einer solchen amtsinternen Entscheidung hat stigmatisierende Wirkung“, moniert der Bertrams im „Kölner Stadt-Anzeiger“. Der Partei werde „der Ruch des Extremismusverdachts“ angehängt.
„Angesichts dessen sind negative Folgen für die AfD – etwa in Form einer abschreckenden Wirkung auf potenzielle AfD-Wähler – nicht auszuschließen. Schon von daher erweist sich Haldenwangs Mitteilung als schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Partei.“ Bertrams betonte, das Bundesverfassungsschutzgesetz kenne die Kategorie „Prüffall“ im Unterschied zum „Verdachtsfall“ gar nicht. Die entsprechende Erklärung habe Haldenwang als staatlichem Amtsträger nicht zugestanden, weshalb die von der AfD-Führung angekündigten rechtlichen Schritte nachvollziehbar seien – bis hin zu einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Bertrams ließ persönlich keinen Zweifel, dass er die AfD „für eine demokratiefeindliche, rassistische Partei“ hält. Er unterliege aber – anders als der BfV-Präsident – mit einer solchen Meinungsäußerung keiner Beschränkung. Sollte der Verfassungsschutz am Ende seiner Prüfung zum selben Ergebnis kommen wie er, wäre er „nicht nur nicht überrascht, sondern sogar zufrieden“, so Bertrams. Bis dahin erwarte er aber vom BfV, „dass das Amt einfach nur seine Arbeit macht – und keine Politik“.