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50 000 Euro Strafe für „Airbnb“-Vermieter

Wer eine Wohnung aus Spekulationsgründen länger als ein halbes Jahr leer stehen lässt oder gewerblich über „Airbnb“ an Touristen vermietet, muss künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro rechnen.

(Symbolfoto: pixabay)
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Wer eine Wohnung aus Spekulationsgründen länger als ein halbes Jahr leer stehen lässt oder gewerblich über „Airbnb“ an Touristen vermietet, muss künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro rechnen.

„Diese Satzung ist dringend nötig, um Fehlentwicklungen zu stoppen, umzukehren. Von 300 000 Wohneinheiten stehen 30 000 leer, viele davon als Spekulationsobjekte. Dazu gibt es geschätzt bis zu 10 000 Wohnungen, die dauerhaft für kommerzielle Kurzzeitvermietungen missbraucht werden“, zitiert die Bild Geisel.