Brüssel – Am 8. Dezember sollen die Mitgliedstaaten über die Aufnahme von Bulgarien, Kroatien und Rumänien in den Schengenraum entscheiden.
Die Europäische Kommission hat den Europäischen Rat aufgefordert, ohne weitere Verzögerung die notwendigen Entscheidungen zu treffen, um Bulgarien, Rumänien und Kroatien die volle Teilnahme am Schengen-Raum zu ermöglichen. In einer am 16. November angenommenen Mitteilung zog die Kommission Bilanz über die großen Erfolge der drei Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Schengen-Regeln.
Die Kommission erklärte, dass „diese Mitgliedstaaten seit Jahren wesentlich zum guten Funktionieren des Schengen-Raums beigetragen haben, auch während der Pandemie und in jüngster Zeit, als sie mit den beispiellosen Folgen des Krieges in der Ukraine konfrontiert waren“.
Die Erweiterung des Schengen-Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen wird die Union sicherer machen – durch einen besseren Schutz unserer gemeinsamen Außengrenzen und eine wirksame polizeiliche Zusammenarbeit; er wird ihr mehr Wohlstand bringen – durch die Vermeidung von Zeitverlusten an den Grenzen und einfachere Kontakte zwischen den Menschen und Unternehmen; und er wird sie attraktiver machen – durch eine erhebliche Erweiterung des weltweit größten gemeinsamen Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen.
Die drei Länder sind zwar bereits teilweise an die Schengen-Bestimmungen gebunden, die Kontrollen an den Binnengrenzen zu diesen Mitgliedstaaten wurden jedoch nicht aufgehoben, so dass sie nicht in den vollen Genuss der Vorteile kommen, die mit der Zugehörigkeit zum Schengen-Raum ohne Binnengrenzkontrollen verbunden sind.
„Die vollständige Zugehörigkeit zum Schengen-Raum ist eine Voraussetzung für diese Mitgliedstaaten und sollte ihnen daher gestattet werden, sofern sie die Bedingungen erfüllen“, heißt es in der Mitteilung der EU weiter.
Unter der tschechischen Präsidentschaft wird der Rat „Justiz und Inneres“ am 8. Dezember über die vollständige Teilnahme Bulgariens, Rumäniens und Kroatiens am Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen abstimmen.