Start Politik Deutschland Energiekrise SPD will auch Betreiber von Öl- und Pelletheizungen entlasten

Energiekrise
SPD will auch Betreiber von Öl- und Pelletheizungen entlasten

Da Pellet- und Ölkunden ihre Lager auf Vorrat füllen, müsse es einen anderen Mechanismus für den Preisausgleich geben als beim Gas.

(Foto: Selma Kar)
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Köln – Die SPD will auch die Entlastungen bei den Energiepreisen ausweiten.

„Wir müssen parallel zum parlamentarischen Verfahren für die Gaspreisbremse auch eine Lösung für diejenigen finden, die mit Pellets und Öl heizen und von ähnlich extremen Preissteigerungen betroffen sind“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion im Bundestag, Katja Mast, dem „Kölner Stadt-Anzeiger„.

Es gehe darum, Härten abzufedern, unter denen gerade Menschen im ländlichen Raum litten. Da Pellet- und Ölkunden ihre Lager auf Vorrat füllen, müsse es einen anderen Mechanismus für den Preisausgleich geben als beim Gas, erläuterte Mast. Die Finanzierung solle aus dem 200-Milliarden-Paket erfolgen, das die Koalition auf den Weg gebracht hat. Die Bürgerinnen und Bürger sollten noch vor Weihnachten wissen, womit sie ab Januar rechnen können, betonte die SPD-Politikerin.

Neben den Hilfen bei den Energiekosten verwies Mast auch auf das neue Bürgergeld, das zum 1. Januar kommen soll. „Unser Plan zielt neben einem um 50 Euro erhöhten Regelsatz vor allem auf eine bessere Vermittlung in dauerhafte, gut bezahlte Arbeit“, sagte Mast. Das Bürgergeld sei „eine der größten Weiterbildungsreformen, die diese Republik jemals gesehen hat. Der Vorrang einer abschlussorientierten Weiterbildung vor der Vermittlung in Arbeit stellt sicher, dass Menschen für eine zukunftssichere Beschäftigung qualifiziert werden und nicht nach einer befristeten Anstellung in einem schlechter qualifizierten Job wieder ins Arbeitslosengeld II rutschen.“

Nach ersten Beratungen im Bundestag würden die zweite und dritte Lesung gerade zwischen den Koalitionspartnern verhandelt, so Mast weiter. „Ich gehe davon aus, dass wir die Schlussabstimmung bereits im November haben werden, so dass die Neuregelung zum 1. Januar in Kraft treten kann.“

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