Greek Helsinki Monitor
NEX24-Interview mit Menschenrechtler Dr. Panayote Dimitras

Im einem Gespräch mit NEX24 bemängelt der Sprecher der griechischen Menschenrechtsorganisation Greek Helsinki Monitor das Fehlen einer strafrechtlichen Verfolgung rassistischer Verbrechen, die in seinem Land fast gänzlich fehle.

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Athen – Menschenrechtler Dr. Panayote Dimitras: Griechenland ist verpflichtet Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen In einem Gespräch mit NEX24 bemängelt der Sprecher der griechischen Menschenrechtsorganisation Greek Helsinki Monitor das Fehlen einer strafrechtlichen Verfolgung rassistischer Verbrechen, die in seinem Land fast gänzlich fehle.

Dr. Panayote Dimitras, Jahrgang 1953, ist Absolvent der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität in Athen (ASOEE) und promovierte an der Harvard-Universität in den USA. Er arbeitete als Dozent an US-amerikanischen Universitäten und in Griechenland. Wegen seines unermüdlichen Einsatzes für die Rechte von Minderheiten musste er seine Tätigkeit als Professor für Politikwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität in Athen beenden. Er ist Autor des zweibändigen Werkes „Political Enviroment, Parties and Elections in Greece“, das 1991 erschien.

Bei einer Sitzung der Vereinten Nationen vom 5.-7. Oktober 2021 zur regelmäßigen Überprüfung der allgemeinen Menschenrechtslage erläuterte der Sprecher von Greek Helsinki Monitor über die aktuelle Situation in Griechenland. NEX24 sprach mit Dr. Panayote Dimitras über Erkenntnisse und Beobachtungen seiner Organisation.

Welche Art von Verstößen prangert Ihre Einrichtung in Griechenland an?

Unsere Organisation überwacht die Umsetzung aller Menschenrechtsstandards und prangert daher Verletzungen aller Standards an, wenn sie relevant sind. Wie wir jedoch gegenüber den Vereinten Nationen erklärt haben, besteht das größte Menschenrechtsproblem in Griechenland in der weiten Verbreitung rassistischer Straftaten und dem fast völligen Fehlen einer strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung solcher Taten.

Das zweitwichtigste Problem ist die Tatsache, dass Griechenland der einzige europäische Staat ist, der keine ethnische oder nationale Minderheit anerkennt. Alle, die derartige Behauptungen aufstellen, werden als Agenten fremder Länder betrachtet.

Sie berichten, dass seit 2015 rund 1.000 Strafanzeigen wegen rassistisch motivierter Straftaten gestellt wurden, aber die meisten Taten nicht strafrechtlich verfolgt wurden. Warum werden diese Straftaten nicht aufgeklärt und die mutmaßlichen Täter vor Gericht gestellt?

Leider scheint eine Mehrheit der Justizbeamten sowie der Regierungsbeamten mehrere dieser rassistischen Ansichten zu teilen und deren Äußerung als „freie Meinungsäußerung“ zu verteidigen.

Seit Jahren stehen Griechenland und weitere europäische Staaten mit der europäischen Grenzschutzagentur Frontex wegen illegaler Push-Backs von Schutz suchenden Flüchtlingen an den Land- und Seegrenzen in der Kritik von Menschenrechtsorganisationen. Wie bewerten Sie die aktuelle Lage zu den rechtswidrigen Rückführungen in Griechenland und welche Lösungen schlagen Sie vor?

Wir haben zweifelsfrei dokumentiert, dass die griechische Küstenwache und Polizeibeamte Asylbewerber – in der Regel mit Gewalt, Vergewaltigung und sogar durch Ertränken – zurück in die Türkei zwingen, während die Regierungsbehörden derartige Vorwürfe ungeniert abstreiten, sich aber auch weigern, den Vorwürfen nachzugehen, und griechische Staatsanwälte sich wie die Verteidiger der Regierung, der Küstenwache und der Polizei verhalten. Der Europäische Gerichtshof wird Griechenland in ein paar Jahren verurteilen, aber wie in anderen Fällen von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs wegen Polizeigewalt wird Griechenland nicht ernsthaft versuchen das Problem anzugehen. Straflosigkeit hat und wird auch hier herrschen.

Zivilgesellschaftliche Institutionen wie die Türkische Union von Xanthi (İskeçe) oder die Türkische Lehrerunion von Westthrakien wurden von den Behörden geschlossen, weil diese in ihrem Vereinsnamen den Begriff Türkisch führten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Griechenland diesbezüglich in mehreren Verfahren verurteilt, aber trotzdem weigert sich Athen, Entscheidungen des EGMR umzusetzen. Ist Griechenland nicht verpflichtet, Entscheidungen des EGMR umzusetzen?

Griechenland ist verpflichtet, die Urteile umzusetzen, aber die für die Bewertung der (Nicht-) Umsetzung zuständige Behörde, das Ministerkomitee des Europarates, hat es bisher versäumt, Griechenland ernsthaft zu sanktionieren, selbst als der griechische Oberste Gerichtshof entschied, das Verbot der Türkischen Union von Xanthi nicht aufzuheben. Die einzige Sanktion, die sie haben, ist die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die von der türkischen Bevölkerung in Westthrakien gewählten Muftis werden vom griechischen Staat nicht anerkannt, und stattdessen ernennen die Behörden selbst einen Mufti. Verstößt diese Praxis nicht gegen geltendes Recht und internationale Abkommen?

Im Grunde genommen verstößt es vielleicht nicht gegen ein Gesetz, aber wenn die gewählten Muftis trotz mehrerer Verurteilungen Griechenlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von griechischen Gerichten verurteilt werden, weil sie das Amt des Muftis an sich gerissen haben, verstößt Griechenland, wie der Europäische Gerichtshof feststellte, gegen ein Grundprinzip der Demokratie, nämlich die Freiheit religiöser Gruppen, so viele Führer zu haben, wie sie wollen, die vom Staat gleich behandelt werden: In diesem Fall bedeutet dies, dass gewählte und ernannte Muftis frei nebeneinander existieren sollten und die Muslime sich für die gewählten entscheiden werden, wie sogar griechische Gerichte zugeben.

Wir danken für das Gespräch.

Das Interview führte Kemal Bölge

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