Ein Gastbeitrag von Nabi Yücel
Offensichtlich will die türkische Rundfunkanstalt den Schmusekurs gegenüber ausländischen Online-Nachrichtenportalen beenden. Ein Gesetz das seit 2019 in Kraft ist, wird nach drei Jahren auch auf die türkischsprachigen Internetauftritte der Deutsche Welle (DW), Voice of America und Euronews angewendet.
Seit drei Jahren unterliegen nach einer Gesetzesnovelle inländische Internet-Plattformen mit Online-Angeboten der Lizenzbedingung, die befristet vergeben wird. Nun hat die türkische Rundfunkanstalt (RTÜK) die Lizenzbedingung auch auf ausländische Online-Angebote ausgeweitet, wie es das Gesetz verlangt.
Der „Deutschen Welle Türkce“ droht nun in der Türkei die Sperrung, wenn sie für ihre Online-Inhalte keine Lizenz bei der türkischen Rundfunkanstalt (RTÜK) beantragen. Dafür wurde laut ersten Verlautbarungen aus Kreisen innerhalb der RTÜK den ausländischen Internet-Plattformen 72 Stunden Zeit gegeben, um eine Lizenz zu beantragen; sonst ist Schicht im Schacht.
YABANCI SİTELERE LİSANS ÇAĞRISI
Radyo Televizyon Üst Kurulu; Amerika’nın Sesi, Deutsche Welle Türkçe ve Euronews haber sitelerine lisans için süre verilmesine karar verdi. pic.twitter.com/mJzuxH97jv
— 24 TV (@yirmidorttv) February 9, 2022
Die türkischen „Medienregulierer“ kommen offenbar mit ihren europäischen Pendanten nicht nur zeitlich in Verzug, sie müssen auch mit ansehen, wie eins um andere mal europäische Kollegen ihrer Regulierungswut Luft verschaffen, ein Exempel statuieren. So war es nur eine Frage der Zeit, wann denn die RTÜK ihrem deutschen Pendanten die Show stiehlt, die zuvor den russischen PR-Sender RT DE stummschaltete, weil sie offensichtlich keine Lizenz vorweisen konnten.
Aber was gut werden soll, braucht eben Weile. Zeit hatten die deutschen Medienregulierer zuhauf, die Deutsche Welle Türkce darauf aufmerksam zu machen, dass Online-Angebote auch im Ausland Lizenzen unterliegen. Schließlich muss den deutschen auch aufgefallen sein, dass die Türken, wenn auch zeitlich verzögert – den deutschen wie europäischen Regulierungswahn oftmals kopiert haben um Schritt zu halten. Erst war es das Netzwerksdurchsuchungsgesetz der Deutschen (2017), dass die Türken schlichtweg als Gesetz Nr. 5651 (2020) bezeichneten und in den Weg brachten. Nun eben der deutsche Medienstaatsvertrag (MStV), den die Türken 2019 klitzegleich übernahmen. Da soll mal einer behaupten, die Türken würden Europäern nichts abgewinnen…
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar
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