Osnabrück – Nach der Blockade Sachsen-Anhalts gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags hat der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer, Verständnis für die Entscheidung gezeigt.
„Wenn Landtage wie bislang zu beteiligen sind, darf man sich doch nicht wundern, dass vielleicht auch mal Fraktionen eine andere Auffassung haben als die Intendanten der betroffenen Sender“, sagte Grosse-Brömer der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Er halte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zwar für „unverzichtbar“.
Aber: „Dass beim teuersten öffentlichen Rundfunk weltweit die Frage danach gestellt wird, wie Ressourcen eingesetzt werden und ob er reformbedürftig ist, halte ich für einen völlig normalen Vorgang“, sagte Grosse-Brömer.
Er sei gespannt, wie jetzt das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage entscheiden wird. „Wenn die Erhöhung des Beitrags vom Bundesverfassungsgericht so entschieden würde, dass eine Empfehlung der Rundfunkkommission eigentlich gar nicht abgelehnt werden kann, dann stellt sich die Frage, warum sich Parlamente überhaupt noch damit beschäftigen sollten“, sagte Grosse-Brömer.
Der CDU-Politiker hält für denkbar, dass das Bundesverfassungsgericht der Politik einen Auftrag erteilt, den Auftrag des öffentlichen Rundfunks neu zu formulieren. Grosse-Brömer sagte der NOZ: „Ich bin der Ansicht, dass eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angezeigt ist.“
Scharfe Kritik übte der Parlamentarische Geschäftsführer am Verhalten von Grünen und SPD in der Debatte. „Wenn man im Koalitionsvertrag Beitragsstabilität vereinbart, dann sind Erhöhungen meiner Meinung nach ausgeschlossen. Davon sind dann die Regierungsparteien SPD und Grüne abgewichen. Die CDU-Landtagsfraktion ist bei dieser Auffassung geblieben, weil sie diese Ansicht auch schon länger vertritt. Daraufhin der CDU vorzuwerfen, sie habe die gleiche Auffassung wie die AfD und müsse ihr Verhältnis zu dieser Partei klären, halte ich für eine Frechheit“, sagte Grosse-Brömer.
„Um das mal klar zu sagen: Die SPD und auch alle anderen Fraktionen im Bundestag stimmen in jeder Sitzungswoche einmal mit der AfD. Anträge der FDP werden zum Beispiel häufig mit Stimmen der AfD, der SPD, Grünen und Linken abgelehnt. Wenn ich dabei jedes Mal Linken und SPD vorwerfen würde, sie müssten mal ihr Verhältnis zur AfD klären, dann würde mir das zu Recht zum Vorwurf gemacht. Deshalb erlaube ich mir umgekehrt, das im Fall Sachsen-Anhalt genauso zu tun“, so der CDU-Politiker weiter.