Die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag fordert eine Abschaffung der Fallpauschalen in der Kinder- und Jugendmedizin. „Wir brauchen bei Kindern mehr Zeit, als uns die Fallpauschalen meist erlauben“, sagte SPD-Fraktionsvize Lisa Kapteinat der Düsseldorfer „Rheinischen Post“.
Bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch etwa sehe die Fallpauschale nur einen ganz kurzen Zeitraum für die Anamnese vor: „Aber gerade da braucht man sehr viel Zeit.“ Die SPD fordert daher unter anderem einen eigenen Versorgungsaufschlag für die Behandlung von Kindern. Einen entsprechenden Antrag will die Fraktion diese Woche in den Landtag einbringen. Es handelt sich zwar dabei um eine Bundesangelegenheit.
Die SPD fordert aber die Landesregierung auf, sich einer Bundesratsinitiative Mecklenburg-Vorpommerns anzuschließen. Auch das CDU-regierte Schleswig-Holstein will die Initiative unterstützen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sieht im bestehenden System der diagnosebezogenen Fall-Pauschalen (DRG) zwar Schwächen, hält es aber nicht für sinnvoll, nur den Bereich der Kindermedizin herauszulösen: „Das DRG-System kann man nur abschaffen, wenn man eine Alternative hat“, sagte Laumann. Die sei jedoch in dem SPD-Antrag nicht zu erkennen.
„Wahr ist: Das System ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Die Leistungen der Pädiatrie werden nicht auskömmlich finanziert.“ Die Lösung des Problems bestehe allerdings nicht darin, die Kinder- und Jugendmedizin aus dem System herauszunehmen, vielmehr müsse es modernisiert werden: „Hier gilt es, die finanzielle Vergütung für die Pädiatrie strukturell zu stärken.“ Auch die SPD will in einem weiteren Schritt das gesamte DRG-System reformieren.
Die Fallpauschale ist eine Form der Vergütung von Leistungen im Gesundheitssystem. Im Gegensatz zu zeitraumbezogenen Vergütungsformen (wie tagesgleiche Pflegesätze) oder einer Vergütung einzelner Leistungen (Einzelleistungsvergütung) erfolgt bei Fallpauschalen die Vergütung von medizinischen Leistungen pro Behandlungsfall.
Das Verfahren wird international in vielen Ländern benutzt. Ziel des Verfahrens ist es, die Kosten im Gesundheitswesen insgesamt zu begrenzen.