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Tierschutzbund fordert Sachkunde-Nachweis für Haustiere

Der Deutsche Tierschutzbund hat sich für einen Sachkunde-Nachweis für bestimmte Tierarten ausgesprochen.

(Symbolfoto: pixa)
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Düsseldorf – Der Deutsche Tierschutzbund hat sich für einen Sachkunde-Nachweis für bestimmte Tierarten ausgesprochen. „Das Erste, was ich will, ist eine Positivliste aus der hervorgeht, welche Tiere überhaupt zu Hause gehalten werden dürfen“, sagte Thomas Schröder, Präsident des Tierschutzbundes, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“.

„Bei bestimmten Tieren davon soll es dann den Sachkunde-Nachweis für den Halter geben. Das sollte zum Beispiel für alle exotischen Tiere gelten, also Spinnen, Schlangen, Echsen“, so Schröder. Zudem müsse der Online-Handel mit Tieren grundsätzlich verboten werden.

„Denn gerade beim Kauf im Internet kommt es nicht selten zu Spontanaktionen. Das sind dann häufig die Tiere, die am Ende ausgesetzt werden und im Tierheim landen.“

Nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes hat die Tierschutzpolitik der Bundesregierung „komplett versagt“. „Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kann oder will den Tierschutz nicht durchsetzen.

Beides wäre dramatisch“, sagte Thomas Schröder, Präsident des Tierschutzbundes, der „Rheinischen Post“: „Wenn sie es nicht kann, heißt das, dass der ökonomische Druck zu groß ist. Deswegen muss der Tierschutz raus aus dem Landwirtschaftsministerium.“

Schröder fordert eine „Schnittstelle Tierschutz, ähnlich einem Digital-Staatssekretär im Kanzleramt“. Die Wertigkeit des Themas sei in der Bevölkerung so stark gewachsen, dass man es nicht mehr rechtfertigen könne, dass der Tierschutz nur eine Unterabteilung im Landwirtschaftsministerium sei, so Schröder.

Am kommenden Freitag, 14. Februar, ist der neue Entwurf der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesrat zur Abstimmung. Schröder kritisiert die von Klöckner anvisierte Änderung des Gesetzes. „Julia Klöckner will einen Passus streichen, der besagt, dass Sauen in Kastenstandhaltung ihre Gliedmaßen zumindest ungehindert ausstrecken können müssen. Damit verstößt sie eklatant gegen das Staatsziel Tierschutz, das seit 2002 im Grundgesetz steht“, so Schröder.