Bundeswehr
Pistorius räumt Fehler ein: Keine Genehmigung für Auslandsreisen nötig

Verwirrung um Wehrdienst-Regel: Verteidigungsminister Boris Pistorius stellt klar, dass Männer derzeit keine Genehmigung für längere Auslandsreisen benötigen

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Berlin – Nach wochenlanger Verwirrung um eine mögliche Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte hat Verteidigungsminister Boris Pistorius einen Fehler im Wehrdienstgesetz eingeräumt.

„Diese Regelung hat für unnötige Verunsicherung gesorgt“, sagte der SPD-Politiker der „Rheinischen Post“. „Das war ein handwerklicher Fehler. Die Regelung hätte niemals im Gesetz stehen dürfen.“

Regelung sorgte für Kritik

Hintergrund ist das zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Darin ist vorgesehen, dass Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen müssen.

Diese Passage hatte in den vergangenen Wochen für erhebliche Kritik und Verunsicherung gesorgt.

Ministerium reagierte bereits zuvor

Bereits vor rund zwei Wochen hatte Pistorius klargestellt, dass eine solche Genehmigungspflicht in der Praxis derzeit nicht gelten solle. Der Wehrdienst sei freiwillig, daher werde die Regelung ausgesetzt.

„Alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“, erklärte der Minister damals.

Das Verteidigungsministerium kündigte zudem an, die Genehmigungspflicht durch eine Verwaltungsvorschrift faktisch außer Kraft zu setzen. Inzwischen wurde eine entsprechende allgemeine Ausnahme erlassen.

„Niemandem aufgefallen“

Nun räumte Pistorius ein, dass die problematische Passage im Gesetzgebungsverfahren übersehen worden sei.

„Dieses Versäumnis ist seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens niemandem aufgefallen – weder mir oder meinem Haus, noch dem Kabinett oder dem Parlament“, sagte er. Auch Medien hätten die Regelung erst später aufgegriffen.

Wenn ein solcher Fehler auftrete, müsse schnell für Klarheit gesorgt werden. Dies sei inzwischen per Erlass und Allgemeinverfügung geschehen.

Hintergrund: Ausbau der Bundeswehr

Kern des Gesetzes ist die Wiedereinführung einer verpflichtenden Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Ziel ist es, mehr Freiwillige für die Bundeswehr zu gewinnen und die Truppenstärke deutlich zu erhöhen.

Geplant ist ein Ausbau von derzeit rund 180.000 auf bis zu 260.000 aktive Soldaten sowie eine deutlich stärkere Reserve.

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