Start Politik Deutschland Sanktionen gegen Polen Bayernpartei: „Plötzliche Entdeckung ‚europäischer Werte‘ unglaubwürdig“

Sanktionen gegen Polen
Bayernpartei: „Plötzliche Entdeckung ‚europäischer Werte‘ unglaubwürdig“

Die Bayernpartei hat die heutige Entscheidung der EU-Kommission gegen Polen verurteilt.

(Foto: hellwig / pixelio.de)
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München (ots) – Die Bayernpartei hat die heutige Entscheidung der EU-Kommission gegen Polen verurteilt.

Nach Ansicht der Bayernpartei sei „diese plötzliche Entdeckung ‚europäischer Werte‘ völlig unglaubwürdig.“

„Als die spanische Zentralregierung am 1. Oktober marodierende Polizeieinheiten auf gewaltfreie katalanische Wähler, darunter ältere Leute und Kinder, hetzte, da wurde dies einfach zur ‚innerspanischen Angelegenheit‘ erklärt“, so die Partei in einer Stellungnahme. Auch über die immer noch in spanischen Gefängnissen sitzenden katalanischen politischen Gefangenen habe sich Brüssel bis heute nicht geäußert.

„Dass die Bundesregierung alle Maßnahmen der Brüsseler Kommission wie immer kritiklos mitträgt, macht diese ‚Schmierenkomödie mit Doppelmoral‘ nicht besser“, sagte der Sprecher der Partei, Harold Amann.

Werte, auf die man sich nur bei politischer Opportunität berufe, sind keine, so die Stellungnahme.

Nach einem zweijährigen Streit mit Warschau beantragte die EU-Kommission heute ein Sanktionsverfahren gegen Polen. Brüssel sieht die Rechtsstaatlichkeit des EU-Mitglieds als gefährdet an.

“Dies ist ein Thema, das nicht nur für das polnische Volk von großer Tragweite ist, sondern auch für die EU als Ganzes”, sagte der niederländische Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmerman, am Mittwoch.

Der heutigen Entscheidung war ein zweijähriger Streit zwischen Brüssel und Warschau über weitreichende Justizreformen vorausgegangen, die die rechtsnationale PiS-Partei durchgeführt hatte.

Warschau habe in den vergangenen beiden Jahren 13 Gesetze verabschiedet, die eine “ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz” darstellten, so Timmermann zur Begründung für den Schritt.

Laut Brüssel und der sogenannten “Venedig-Kommission” des Europarats verstoßen die neuen Gesetze gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil sie die verfassungsmäßige Gewaltenteilung untergraben und die Unabhängigkeit der polnischen Justiz in Frage stellen.

Zuvor hatte Brüssel bereits die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 7 der EU-Verfassung entschieden, das theoretisch zum Entzug des EU-Stimmrechts für Polen führen könnte. Es ist das erste Mal in der EU-Geschichte, dass dieses Verfahren eingeleitet wird.

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