Start Panorama EU-Pauschalreiserichtlinie Kritik der Verbraucherzentrale: Bundesregierung höhlt Verbraucherschutz bei Pauschalreisen aus

EU-Pauschalreiserichtlinie
Kritik der Verbraucherzentrale: Bundesregierung höhlt Verbraucherschutz bei Pauschalreisen aus

Bundesverband kritisiert Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie - Veranstalter sollen bis 20 Tage vor Reisebeginn den Reisepreis um bis zu acht Prozent erhöhen können.

(Foto: dts)
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Osnabrück (ots) – Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie scharf kritisiert. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ warnte der Reiserechtexperte des vzbv, Felix Methmann:

„Wenn die neuen Regeln im Juli 2018 so in Kraft treten, haben die Verbraucher deutlich weniger Rechte.“ Berlin warf er vor, die durch die EU-Richtlinie ohnehin schon abgesenkten deutschen Verbraucherschutzstandards noch weiter auszuhöhlen.

Methmann forderte den Gesetzgeber auf, Reiseeinzelleistungen und Tagesreisen nicht, wie in dem Entwurf vorgesehen, aus dem Schutz des Pauschalreiserechts herauszunehmen. „Diese jahrzehntelang bewährten Standards dürfen nicht mit einem Federstrich und vor allem nicht ohne Begründung beseitigt werden“, sagte er. Anderenfalls hätten zum Beispiel deutsche Urlauber, die mit eigenem Auto zum Ferienhaus eines gewerblichen Anbieters im Ausland fahren, keinen Schutz mehr vor Insolvenz. Bei Tagesreisen, die sich aus zwei Reisedienstleistungen zusammensetzten, hafte der Veranstalter derzeit noch für die mangelfreie Durchführung. Auch das sei aber ab Juli 2018 nicht mehr der Fall.

Kritisch sieht Methmann auch die neuen Regeln für Leistungsänderungen. Danach sollen die Veranstalter bis 20 Tage vor Reisebeginn den Reisepreis um bis zu acht Prozent statt wie bisher fünf Prozent erhöhen können, ohne dass der Kunde widersprechen dürfe.

Auch größere Abweichungen zum Beispiel bei der Route von Rundreisen sollen in Zukunft als angenommen gelten, wenn nicht in der vom Veranstalter vorgegebenen „angemessenen“ Frist der Rücktritt erklärt werde. Solche Änderungen könnten theoretisch sogar noch am Tag des Reisebeginns vorgenommen werden, sagt Experte Methmann: „Dann ohne (Ersatz-)Reise dazustehen weil sich auf die Schnelle kein gleichwertiger Ersatz finden lässt, ist sicherlich das schlimmste Szenario für jeden Urlauber.“