Start Panorama Kriminalität Befugnisse zur Online-Durchsuchung BKA will gesetzliche Kooperationspflicht für WhatsApp und Co

Befugnisse zur Online-Durchsuchung
BKA will gesetzliche Kooperationspflicht für WhatsApp und Co

Während man in Deutschland von anderen Ländern wie der Türkei eine Lockerung der Anti-Terror-Gesetze fordert, will das BKA angesichts zunehmender kryptierter Kommunikation von Terrorverdächtigen eine gesetzliche Kooperationspflicht für WhatsApp und andere Provider verlangen.

(Foto: pixa)
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Düsseldorf (ots/nex) – Während man in Deutschland von anderen Ländern wie der Türkei eine Lockerung der Anti-Terror-Gesetze fordert, will das BKA angesichts zunehmender kryptierter Kommunikation von Terrorverdächtigen eine gesetzliche Kooperationspflicht für WhatsApp und andere Provider verlangen.

„WhatsApp zu nutzen ist einfach, WhatsApp zu überwachen ist für uns eine besondere Herausforderung“ sagte BKA-Chef Holger Münch der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“.

„Es würde uns im nationalen Recht schon helfen, wenn die Anbieter von Telemediendiensten genauso wie in der klassischen Telekommunikation verpflichtet wären, Bestandsdaten vorzuhalten und auskunftspflichtig zu sein“, unterstrich Münch. Der BKA-Chef regte auch eine Erweiterung der Befugnisse zur Online-Durchsuchung an. Diese sei zur Gefahrenabwehr ausdrücklich erlaubt, nicht jedoch zur Strafverfolgung.

„Hier wünschte ich mir auch eine klare Regelung für den Bereich der Strafverfolgung“, erklärte Münch, der Staat müsse eine „schlagkräftige Strafverfolgung gewährleisten“.