Start Politik Ausland Meinungsfreiheit Frankreich: Gesetz verbietet künftig Leugnung des „Völkermords“ an Armeniern

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Frankreich: Gesetz verbietet künftig Leugnung des „Völkermords“ an Armeniern

Das türkische Außenministerium äußerte seine Besorgnis über ein Gesetz in Frankreich, das die Leugnung des Völkermords an Armeniern verbietet.

(Foto: .mfa.gov.tr)
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Ankara (nex) – Das Ministerium erklärte, dass der Gesetzentwurf die Gefahr berge, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Des Weiteren widerspreche er Präzedenzfällen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Verfassungsrats, des obersten Gerichts in Frankreich.

Das französische Parlament hatte in der vergangenen Woche einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das die Leugnung des Völkermords an den Armeniern und anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe stellt.

Die Änderung besagt, dass die Leugnung oder Verharmlosung von Geschehnissen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Sklaverei strafrechtlich verfolgt werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht bei Leugnung des Völkermords an den Armeniern ein Jahr Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro vor.

„Wir haben den Vorbereitungs- und Annahmeprozess des Entwurfs der Änderung des Gesetzes zur Pressefreiheit, das das französische Parlament angenommen hat und das unter bestimmten Bedingungen die Bestrafung der Leugnung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und von Völkermord vorsieht, aufmerksam verfolgt“, erklärte der Sprecher des Außenministeriums, Tanju Bilgic, am gestrigen Donnerstag und fuhr fort:

„Der Gesetzentwurf birgt die Gefahr, die Meinungsfreiheit auf rechtswidrige Weise einzuschränken und vor allem aber gegen die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des französischen Verfassungsrats zu verstoßen.“

Frankreich hat das Gesetz zur Anerkennung des Völkermords an den Armeniern 2001 verabschiedet und 2012 versucht, dessen Leugnung gesetzlich zu verbieten. Damals hatte der Verfassungsrat dies mit der Begründung, dass das die freie Meinungsäußerung einschränke, abgelehnt.