Burglengenfeld (nex) – „Heil Hitler“, ein Hitlergruß und „Scheiß Ausländer“ – aber ein fremdenfeindliches Motiv konnte trotzdem nicht nachgewiesen werden. Wohl auch deshalb endete der Prozess gegen einen 22- und einen 24-jährigen Angeklagten mit einer Bewährungsstrafe sowie einem Freispruch.
Der 22-jährige Markus S. aus Burglengenfeld kann sich über Letzteren dennoch nicht freuen, war er doch auch noch einer weiteren Körperverletzung angeklagt, die gleichzeitig verhandelt wurde und mit einem Schuldspruch endete.
Der bereits sechsfach vorbestrafte Markus S. – davon vier Mal wegen Körperverletzung – soll zusammen mit seinem Mitangeklagten Stefan S. am 22. Februar 2015 den türkischen Staatsangehörigen Alper-Sinan P. aus Augsburg durch Faustschläge und Fußtritte schwer verletzt haben. Der Anklage zufolge wurde der Geschädigte dabei noch mit rassistischen und neonazistischen Parolen bedacht.
Rechtsanwältin Ricarda Lang – auch aus Fernsehgerichtssendungen bekannt – hatte in ihrem Schlussplädoyer darauf gedrängt, diesen Faktor bei der Strafzumessung zu würdigen. Der geständige Stefan S. bestritt jedoch, eine rassistische Überzeugung zu haben, erklärte seine Tatbeteiligung mit dem hohen Alkoholisierungsgrad, der er an diesem Tag bei ihm schon zu verzeichnen gewesen wäre und wollte sich an Naziparolen nicht erinnern können.
Markus S. stritt bis zuletzt alle Tatvorwürfe ab. Am Ende konnte ihm auf Grund des „komplexen Tatverlaufes“, der keine nahtlose Rekonstruktion des Tat- und Beteiligungsverlaufes erlauben sollte, eine Beteiligung an der Tat nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Es steht fest, dass zwei Personen auf der Toilette einer Diskothek ohne erkennbaren Anlass auf P. eingeschlagen haben, ob eine davon Markus S. war, blieb offen.
Da zahlreiche Aussagen nicht zusammenpassten und Erinnerungslücken auftraten, wurden sogar Facebook- und Whatsapp-Verläufe ausgewertet. Stefan S. hatte sich zur Zahlung einer Entschädigung an das Opfer bereiterklärt, was ihm am Ende ebenso wie das Teilgeständnis bei der Strafhöhe zugutekam. Das Urteil lautet am Ende auf zehn Monate Gefängnis, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung.
Dazu kommen ein Schadensersatz von 1000 Euro sowie 150 Arbeitsstunden, die – ganz der Anregung von Rechtsanwältin Lang folgend – vorwiegend im Bereich der Flüchtlingshilfe geleistet werden müssen. Im Unterschied zu seinem Mitangeklagten vermochte das Gericht Stefan S. noch eine günstige Sozialprognose zuzubilligen.