Rundfunkgebühren
Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist der im Jahr 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag rechtmäßig. Die Revisionen der Kläger wies das Gericht nach eingehender mündlicher Verhandlung in seiner Verkündung am 18. März 2016 zurück.

Teilen

Leipzig (ots) – Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist der im Jahr 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag rechtmäßig. Die Revisionen der Kläger wies das Gericht nach eingehender mündlicher Verhandlung in seiner Verkündung am 18. März 2016 zurück. Die Kläger hatten verfassungsrechtliche Einwände gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags durch den Bayerischen Rundfunk und den Westdeutschen Rundfunk vorgebracht.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit die bislang einheitliche Rechtsprechung in allen Bundesländern. Zuvor hatten bereits über 30 Verwaltungsgerichte, mehrere Obergerichte und die Landesverfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz den Rundfunkbeitrag überprüft und seine Rechtmäßigkeit bestätigt.

Der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justitiar, Herr Dr. Hermann Eicher, begrüßt die Entscheidung des Gerichts: „Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative.“ Für den Juristischen Direktor des Bayerischen Rundfunks, Herr Prof. Dr. Albrecht Hesse, sind damit die wesentlichen Fragen zum Rundfunkbeitrag beantwortet: „Nach Ansicht des Gerichts trägt der Rundfunkbeitrag seinen Namen zu recht. Abgabenrechtlich handelt es sich um einen Beitrag und nicht etwa um eine Steuer. Diese Abgabe fällt auch in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die zum Abschluss des Staatsvertrages berechtigt waren.“

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit den Grundrechten, vor allem dem Gleichbehandlungsgebot, vereinbar sei. Insbesondere der Umstand, dass für jede Wohnung ein Beitrag zu zahlen sei, unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind, sei verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden.

Mit der Abweisung durch das Bundesverwaltungsgericht ist der Verwaltungsrechtsweg erschöpft. Die Kläger haben nun noch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben.

Auch interessant

Klimakrise raubt Millionen Menschen die Lebensgrundlage

Berlin - Dürren, Überschwemmungen und extreme Hitze treiben weltweit immer mehr Menschen in den Hunger. Gleichzeitig wächst die Sorge vor einem starken Klimaphänomen El...

Hormuz-Umgehung: Türkei kündigt historische Hedschas-Bahn an

Ankara/Istanbul – Die Hormus-Krise hat Europa an einem empfindlichen Nerv getroffen — und der Türkei eine historische Chance eröffnet. Während Europa über steigende Energiepreise...

USA: Pentagon stuft Israel als höchste Spionage-Bedrohung ein

Washington – Das US-Verteidigungsministerium hat Israel auf die höchste Stufe seiner internen Geheimdienstbedrohungsbewertung hochgestuft — die Kategorie „Kritisch". Das berichtete NBC News am Freitag...

Getötete Kinder in Gaza: Pressepreis für Recherche

Amsterdam - Die niederländische Zeitung De Volkskrant ist für eine umfangreiche investigative Recherche über die medizinische Lage und Schussverletzungen bei Kindern im Gazastreifen mit...

Anthropic IPO: Claude learned about it from its users

San Francisco/Berlin – There is news about the company that makes Claude — and Claude itself was "the last" to find out. A NEX24-reader shared...

Headlines

Nachwahlen in der Türkei: Özgür Özels Debakel

Ein Gastkommentar von Nabi Yücel Monatelang wurde der Eindruck erweckt, die Türkei stehe unmittelbar vor einem politischen Erdrutsch. Der abgesetzte ehemalige...

Frieden mit der Türkei: Paschinjan gewinnt die Wahlen

Eriwan – Es ist ein Wahlergebnis das weit über Armenien hinausstrahlt. Premierminister Nikol Paschinjan hat die Parlamentswahlen vom 7....

Slowenien: Präsidentin Musar hisst erneut Palästina-Flagge

Ljubljana – Ein symbolischer Machtkampf erschüttert Slowenien. Kaum hatte der neue Premierminister Janez Jansa sein Amt angetreten, ließ er...

Israel: Ex-Spion Pollard sieht Türkei als nächstes Ziel

Jerusalem/Ankara – Jonathan Pollard, der frühere US-Geheimdienstmitarbeiter, der 1987 von einem US-Bundesgericht wegen Spionage für Israel zu lebenslanger Haft...

Meinung

Mattner: Warum ich nicht über den „Islamismus“ berichte

Ein Gastkommentar von Susanne Mattner „Warum berichtest du nicht über Islamismus?“ Eine faszinierende Frage. Ungefähr so originell wie die Erkenntnis, dass Wasser nass ist. Warum berichte...

Nachwahlen in der Türkei: Özgür Özels Debakel

Ein Gastkommentar von Nabi Yücel Monatelang wurde der Eindruck erweckt, die Türkei stehe unmittelbar vor einem politischen Erdrutsch. Der abgesetzte ehemalige CHP-Parteichef Özgür Özel sprach von...

Araştırma: ChatGPT kullanımı beyin aktivitesini önemli ölçüde azaltıyor

Cambridge – MIT Media Lab tarafından yapılan bir araştırma, ChatGPT ve diğer AI asistanlarının kullanımının beyin aktivitesini büyük ölçüde azalttığına dair ilk kanıtları sunuyor. Araştırma,...

Rapor: Afrika Gençliği Ruh Sağlığında Dünya Lideri

Londra - Maddi refah, ruh sağlığının garantisi değil. Şubat 2026 sonunda yayımlanan yeni bir küresel rapor, zihinsel esenlik haritasını temelden sarstı. İngiltere, Japonya ve Yeni...

Araştırma: Dini İnanç, Gençleri Kaygı Bozukluklarından Koruyan Temel Bir Faktör

Almanya - Bochum Ruhr Üniversitesi (RUB) tarafından yürütülen güncel bir araştırma, dini inancın çocukların ve gençlerin ruh sağlığı için kritik bir koruyucu faktör olduğunu...