München (dts) – Bayern will weiterhin gegen die Veröffentlichung von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ vorgehen. „Wir tun weiterhin alles, was wir können, um eine Verbreitung dieses menschenverachtenden Gedankenguts zu verhindern“, sagte der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) im Interview mit der F.A.Z. (Samstagsausgabe). Er fügte hinzu: „Das sind wir den Opfern schuldig. Insbesondere in Israel herrscht Unverständnis darüber, dass `Mein Kampf` wieder zu lesen sein soll.“
Am Tag der Vorstellung der mit öffentlichen Geldern geförderten kommentierten Ausgabe sagte Bausback der F.A.Z.: „Der Tatbestand der Volksverhetzung ist bei einem unkommentierten Nachdruck klar erfüllt.“ Ein kommentierter Nachdruck könne etwa dann erlaubt sein, wenn er gerade darauf abzielt, den menschenverachtenden Inhalt des Originals zu verdeutlichen und wissenschaftlich einzuordnen. Die Kommentierung müsse „einen distanzierenden Charakter haben, sie darf nicht nur ein Mantel sein“. Im Einzelfall müssten Staatsanwaltschaften und die unabhängigen Gerichte entscheiden, was genau strafrechtlich relevant ist. Bausback betonte aber: „Die Staatsanwaltschaften bleiben gesetzlich dazu verpflichtet, gegen unkommentiert oder nur scheinbar kommentierte Nachdrucke vorzugehen.“