Neuregelung der Sterbehilfe
Liberale Sterbehilfe-Befürworter tun sich zusammen

In den Streit um die Neuregelung der Sterbehilfe kommt Bewegung. Nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" haben die zwei Gruppen mit liberalen Vorstellung eine Zusammenarbeit vereinbart, um den Antrag mit umfangreicher Strafverschärfung noch stoppen zu können

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Berlin (dts) – In den Streit um die Neuregelung der Sterbehilfe kommt Bewegung. Nach Informationen der „Frankfurter Rundschau“ haben die zwei Gruppen mit liberalen Vorstellung eine Zusammenarbeit vereinbart, um den Antrag mit umfangreicher Strafverschärfung noch stoppen zu können. Am kommenden Dienstag wollen die Gruppe um die Abgeordneten Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) sowie die Gruppe um Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) in einer gemeinsamen Pressekonferenz zusammen dafür werben, im Zweifel alle Gesetzentwürfe im Bundestag durchfallen zu lassen.

Damit steigen die Chancen, dass das Parlament am kommenden Freitag gar keine Änderung beschließt und alles beim Alten belässt. „Der Status quo ist am Ende besser als eine Kriminalisierung auch von Ärzten“, sagte Reimann der „Frankfurter Rundschau“. Die Aktion richtet sich konkret gegen den Antrag, dem derzeit die größten Chancen eingeräumt werden. Die Gruppe um die Parlamentarier Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) wollen die „geschäftsmäßige“ Suizidbeihilfe bestrafen. Unter „geschäftsmäßig“ verstehen die Initiatoren eine wiederholte Sterbehilfe.

Damit würden nicht nur kommerzielle Organisationen erfasst, sondern auch ohne Gewinnabsicht arbeitende Vereine sowie Ärzte. Zwar beteuern die Verfasser des Entwurfs, dass Ärzte in begründeten Einzelfällen weiter Sterbehilfe leisten könnten. Strafrechtsexperten warnen aber, dass selbst bei einer einmaligen Mithilfe schon die Strafverfolgung drohe und Mediziner daher die Sterbehilfe künftig generell ablehnen würden. Betroffene hätten dann gar keine Ansprechpartner mehr, die sie womöglich noch von ihrem Suizidwunsch abbringen könnten. Eine Ablehnung aller Gesetzentwürfe ist möglich. Angewendet wird das sogenannte Stimmzettelverfahren, bei dem im ersten Durchgang über alle vier Gesetzentwürfe abgestimmt wird. Im zweiten Durchgang stehen dann die beiden Entwürfe mit der höchsten Zahl von Ja-Stimmen zur Abstimmung. Möglich ist jeweils, auch gegen alle Gesetzentwürfe zu stimmen. Der am Ende übrig gebliebene Entwurf wird dann erneut zur Abstimmung gestellt. Wenn er dann nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, bleibt es bei der bisherigen Gesetzeslage. Danach können sowohl Ärzte als auch Vereine straflos Sterbehilfe leisten. Nach Umfragen spricht sich eine Mehrheit der Bevölkerung dafür aus, auf eine Neuregelung zu verzichten.

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