Berlin (dts) – Der Lufthansa-Tochter Germanwings steht ein heftiger Streit über die Höhe der Entschädigung für Angehörige der Opfer des Flugs 4U9525 ins Haus: Nach Informationen des „Handelsblatts“ formiert sich gerade eine neue, große Gruppe von Angehörigen mit mehr als 120 Parteien. Die Angehörigenanwälte Elmar Giemulla, Christof Wellens, die spanische Kanzlei Marimón und einige weitere Vertreter schmieden dazu eine Allianz. Sie verstärken damit den Druck auf die Airline.
Ihr Ziel ist ein höheres Schmerzensgeld und eine Gleichbehandlung deutscher und spanischer Opfer. Bislang bietet Germanwings den deutschen Angehörigen neben dem Schadensersatz pauschal 25.000 Euro Schmerzensgeld für jedes Opfer. Der Betrag kommt den Erben zugute. Außerdem soll jeder nahe Angehörige 10.000 Euro erhalten. Offiziell bekundet Germanwings, ihr Angebot nicht nachbessern zu wollen. Schon jetzt stockt die Auszahlung des Schmerzensgeldes, weil die meisten Betroffenen das Angebot der Airline rigoros ablehnen. „Uns gegenüber haben die Germanwings-Vertreter erklärt, dass Schmerzensgeld nur gegen eine entsprechende Abfindungserklärung ausgezahlt wird“, sagt Rechtsanwalt Christof Wellens, der rund 35 Opferfamilien vertritt. Der Germanwings-Anwalt Rainer Büsken betonte gegenüber dem „Handelsblatt“ hingegen, dass die Auszahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt.
Unabhängig von dem Konflikt mit den Angehörigen startet die Germanwings-Mutter Lufthansa einen mit 15 Millionen Euro dotierten Hilfsfonds. Anders als zunächst geplant gibt es einen gemeinsamen Topf, mit dem das Unternehmen insbesondere Jugendliche bei ihrer Ausbildung und soziale und kulturelle Projekte Angehöriger unterstützen will. Zunächst hatte die Lufthansa beabsichtigt, dafür zwei getrennte Fonds einzurichten. Waisen und Halbwaisen sollten mit insgesamt 7,8 Millionen Euro, Projekte von Angehörigen drei Jahre lang mit bis zu zwei Millionen Euro unterstützt werden. Die Lufthansa stockt den Betrag auf und führt die Fonds zusammen, um flexibler auf den Bedarf reagieren zu können. Über die Auszahlung der Gelder wird ein siebenköpfiges Gremium entscheiden.