Trotz der augenscheinlichen Modernität der Gesellschaft ist Mobbing am Arbeitsplatz noch immer ein schwerwiegendes Problem. Es hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Psyche der Betroffenen und es wird besonders dann zu einem ernsten Thema, wenn die Grenzen zum Sexualdelikt überschritten werden. Wann ist die Linie überschritten und wann ist es an der Zeit, einen Anwalt für Sexualstrafrecht zu engagieren?
Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist definiert in § 184 StGB. Hierbei handelt es sich um eine Form des Mobbings, die eindeutig strafrechtlich relevant ist. Tatsächlich kann diese Form der Belästigung und damit auch des Mobbings, verschiedenste Formen annehmen. Es beginnt bei unangemessenen Kommentaren und geht bis zu körperlichen Übergriffen. In Deutschland ist die sexuelle Belästigung eine Straftat und führt zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen, die oftmals in eine Freiheitsstrafe münden.
Beim Mobbing hört der Spaß auf!
Erlangt der Arbeitgeber Kenntnis von Mobbing, das die sexuelle Belästigung einschließt, so ist er verpflichtet, sofort Maßnahmen einzuleiten. Wird das versäumt, so kann auch der Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden. Wer das Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wird, der traut sich oftmals nicht, sich an seine Vorgesetzten zu wenden. Wer belästigt wird, der fürchtet zudem ein Stigma. Der Arbeitgeber ist also dafür verantwortlich, dass ein Klima geschaffen wird, bei dem Mobbing und schlimmere Vergehen, bis zu Straftaten sofort unterbunden werden.
Besteht der Verdacht auf ein Sexualdelikt am Arbeitsplatz, so ist es ratsam, sofort einen Anwalt für Sexualstrafrecht zu kontaktieren. Das Gleiche gilt natürlich auch für Personen, denen unrechtmäßig vorgeworfen wird, ein solches Delikt verübt zu haben. Bevor die direkte Konfrontation gesucht wird, sollen das Sprechen und der Schriftverkehr von diesem Punkt an den Anwälten überlassen werden.
Ein Strafverteidiger kann Unternehmen beraten, selbst dann, wenn es noch zu keinem Delikt gekommen ist. Da es immer das Ziel ist, ein Klima am Arbeitsplatz zu schaffen, in dem Mobbing und Sexualdelikte keinen Platz haben, schadet es nicht, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Arbeitgeber müssen sich selbst sensibilisieren und erkennen, wo Angestellte Opfer von Mobbing oder sogar von Sexualdelikten werden könnten. Erst, wenn die eigenen Schwachstellen identifiziert sind, ist es möglich, ein Klima zu erschaffen, in dem sich alle Mitarbeiter wohl und sicher fühlen.
Was tun bei einer Kündigung?
Der Verdacht des Mobbings kann bereits zu einer Kündigung führen und nicht immer ist diese rechtens. Wird das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet, so soll unbedingt ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Mülheim an der Ruhr hilfreich sein. Ein Anwalt kann nicht nur als Experte bei Opfern von sexueller Art agieren, sondern immer auch dann helfen, wenn es eine Beratung zum Thema Arbeitsrecht braucht. Die fälschliche Beschuldigung ist ebenso ein schwerwiegendes Vergehen, dass nicht nur die Karriere und die Reputation einer Person ruinieren kann.
Besondere Aufmerksamkeit muss Jugendlichen am Arbeitsplatz geschenkt werden. Gerade, wenn der Verdacht der Belästigung von Jugendlichen besteht, muss schnell ein Anwalt hinzugezogen werden, da sich Jugendliche oftmals nicht ihrer Rechte bewusst sind. Jugendliche sind zudem besonders schützenswert.
Auch hier kann ein Anwalt, der auf das Jugendstrafrecht spezialisiert ist, schnell für Abhilfe sorgen. Generell ist es immer das Klügste, sich schnell professionelle Hilfe ins Boot zu holen.