Ein Gastkommentar von Aras Karasun
Es geht leider um dieselbe bekannte Sicherheitslücke. Ein Sexualstraftäter fällt irgendwo in der Jugendarbeit auf oder wird sogar wegen solcher Taten verurteilt, zieht in ein anderes Bundesland, tritt einem neuen Verein oder einer anderen Einrichtung bei und kann dort weitermachen, als wäre nichts gewesen. Auch wenn die Politik diese Sicherheitslücken ignoriert. Die Täter sind über diese Lücken bestens informiert.
Gibt es dagegen eine 100-prozentige Lösung? Nein. Aber in diesem Bereich wird noch nicht einmal eine 30-, 50- oder 70-prozentige Lösung angestrebt.
Nach wie vor kommen zwischen den Bundesländern sowie in Vereinen und Einrichtungen sicherheitsrelevante Hinweise nicht an. Dazu kommt, dass ein erweitertes Führungszeugnis nicht in jedem Fall verlangt wird und ohnehin nur einen Teil der Vorgeschichte zeigt. Verbindliche staatliche Kontrollen im Vereinswesen gibt es nur punktuell, vieles bleibt den Vereinen und Einrichtungen selbst überlassen.
Das ist auch eines der „Geschenke“ des Rechtspopulismus an unsere Gesellschaft. Dank 50 Jahren rechtspopulistischer Narrative wird Kriminalität im öffentlichen Diskurs zuerst in sogenannten Problembezirken und bei Migranten gesucht oder mit Rassismus durchtränkten Klischees erklärt.
Doch der Blick in den Spiegel und genaues Hinsehen sollten gerade dort stattfinden, wo sich jemand nach außen als „Saubermann“ gibt und Orte, eine heile, idyllische Welt vorgaukeln. Genau dort wird am schnellsten vertuscht, geleugnet oder weggeschaut, wie auch im neuen Skandal in München.
Laut Recherchen des Magazins „Focus“ soll beim SC Baldham-Vaterstetten ein vorbestrafter Jugendbetreuer über Monate hinweg Kinder missbraucht haben. Internen Dokumenten zufolge wird den Vereinsverantwortlichen vorgeworfen, die Vorfälle bewusst vertuscht zu haben, während auch die lokale Politik und die zuständige Polizei trotz frühzeitiger Hinweise tagelang nicht eingeschritten sein sollen.
Warum werden diese Muster trotz bekannter Lücken nicht ernster genommen?
Was spricht dagegen, eine parteiübergreifende Kommission aus Politik, Justiz, Psychologie und Sicherheitsbehörden einzusetzen, um ein einheitliches, modernes Kinderschutzkonzept zu entwickeln? Wir haben 2026, nicht 1926.
So wie bei öffentlichen Veranstaltungen Sicherheitskonzepte Pflicht sind, sollte auch jede Einrichtung und jeder Verein, der mit Kindern arbeitet, verbindliche, nachvollziehbare und juristisch bindende Schutzkonzepte mit klaren Kontrollen vorlegen müssen.
Es gab bereits in den 90er-Jahren freiwillige Pilotprojekte, etwa Regeln gegen Einzelgespräche zwischen Lehrkräften, Trainern und Schülern oder die Vorgabe, eine zweite erwachsene weibliche oder männliche Lehrperson im Raum zu haben.
Die Prävention ist und war schon immer möglich. Wenn solche Maßnahmen vom Staat ignoriert werden, ist das ein strukturelles Versagen.
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.
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