"Aktion Aufschrei"
Kriegsverbrechen im Jemen: Kein Ermittlungsverfahren gegen Rheinmetall

Der Generalbundesanwalt leitet kein Ermittlungsverfahren gegen die Rüstungsfirma Rheinmetall wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen ein.

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Köln – Der Generalbundesanwalt leitet kein Ermittlungsverfahren gegen die Rüstungsfirma Rheinmetall wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen ein. Das bestätigte die Behörde dem „Kölner Stadt-Anzeiger„.

Im Dezember hatte die Organisation „Aktion Aufschrei – stoppt den Waffenhandel“ Anzeige gegen den Düsseldorfer Konzern erstattet, woraufhin die Behörde ein Ermittlungsverfahren prüfte. „Aktion Aufschrei“ wirft Rheinmetall vor, im Jahr 2017 Schiffe der Vereinigten Arabischen Emirate repariert zu haben, die anschließend bei einer Seeblockade um den Jemen eingesetzt wurden.

Damals sollen die Vereinigten Arabischen Emirate Rheinmetall-Mitarbeiter mit Militärmaschinen von Abu Dhabi nach Assab in Eritrea geflogen haben. In der Hafenstadt lagen Kriegsschiffe der Emirate, die unter anderem mit Software und Kanonen nachgerüstet werden sollten. „Wir haben Beweise, dass die Schiffe, welche hier repariert wurden, bei der Hungerblockade um den Jemen teilgenommen haben“, sagt Holger Rothbauer, der als Anwalt die Anzeige für „Aktion Aufschrei“ erstattete. Die Seeblockade löste eine verheerende Hungersnot in dem Bürgerkriegsland aus.

Am Freitag habe der Generalbundesanwalt ihn darüber informiert, dass das Vorermittlungsverfahren eingestellt wurde, so Rothbauer. Es würden Nachweise fehlen, dass die nachgerüsteten Schiffe tatsächlich an der Seeblockade beteiligt waren. Rothbauer will diese nun nachliefern, kündigte er im „Kölner Stadt-Anzeiger“ an.

Ihm seien Aufnahmen des französischen Geheimdienstes zugespielt worden, die eine Beteiligung der Kriegsschiffe bewiesen. Er gehe davon aus, dass der Generalbundesanwalt das Verfahren anschließend wieder aufnehme. Ein Sprecher von Rheinmetall sagte der Zeitung: „Wir begrüßen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.“. Das Unternehmen habe in dem Vorgang „vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden kooperiert“.

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