Griechenland
Wenn das Vereinsheim zum Gebetsraum für türkische Muslime in Thessaloniki wird

Moschee wegen „fehlender Genehmigung“ geschlossen.

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Von Kemal Bölge

In der zweitgrößten griechischen Stadt Thessaloniki leben zirka 8.000 Türken muslimischen Glaubens aus Westthrakien. Ehrenamtliche Bürger der türkisch-muslimische Minderheit gründeten 2005 den „Verein der mazedonisch-thrakischen Muslime für Kultur und Bildung“, um in umgebauten Räumlichkeiten, die als Moschee diente, ihr tägliches Gebet zu verrichten. Weil ein Gericht 2017 die Moschee wegen „fehlender Genehmigung“ schließen ließ, mussten die Gläubigen zunächst in einem Park und später im Vereinsheim beten. Das ist sehr mühselig, weil für das Freitagsgebet alle Tische und Stühle rausgetragen werden müssen.

Aus osmanischer Zeit sind die Hamza Bey, Hortacı Süleyman Efendi, die neue Moschee (Yeni Cami) und die Alaca-İmaret-Moschee in der Stadt erhalten geblieben, aber die griechischen Behörden erteilen für diese Gotteshäuser keine Genehmigung. Manche Moscheen werden aber auch als Museum genutzt. Darüber hinaus existiert in Thessaloniki kein muslimischer Friedhof, was zu Problemen führt und die Angehörigen von Verstorbenen gezwungen sind, die Beisetzung in Westthrakien durchzuführen.

Mehrmalige Anfragen des Vereins zwecks Nutzung eines Moscheegebäudes oder die Eröffnung eines muslimischen Friedhofs wurden von den Behörden immer wieder abgelehnt. Vorbeter, die von den Imamen der türkisch-muslimischen Minderheit in Westthrakien beauftragt werden, fahren regelmäßig nach Thessaloniki, um mit der Gemeinde das Freitagsgebet zu halten und erteilen den Kindern vor Ort Religionsunterricht.

Anträge werden von den Behörden regemäßig abgelehnt

Der Präsident des mazedonisch-thrakischen Kulturvereins, Osman İsmailoğlu, verweist im Gespräch mit der Millet Gazestesi auf die in Thessaloniki lebenden 8.000 Türken aus Westthrakien, deren größtes Problem das Fehlen einer für Gebete offenen Moschee und eines muslimischen Friedhofs sei. Obwohl der Verein bei den Behörden schon viele Anträge für die Eröffnung einer Moschee und eines muslimischen Friedhofs gestellt habe, hätte man bisher keine positive Antwort erhalten.

„Wir leben in diesem Land und sind Menschen dieses Landes. Ich denke, dass wir ein Recht auf einen Gottesdienst haben. Wir zahlen unsere Steuern, leisten unseren Wehrdienst und gehen wählen. Ich verstehe nicht, warum wir dermaßen diskriminiert werden“, so İsmailoğlu

Praxis verstößt gegen Artikel 13 der griechischen Verfassung 

Die Praxis der Behörden in Thessaloniki verstößt gegen Artikel 13 der griechischen Verfassung. Denn darin heißt es: „Alle bekannten Religionen sind frei und dürfen ihre Riten und Zeremonien ungehindert unter dem Schutz des Gesetzes ausüben.“ 2016 hatte die griechische Regierung ein Gesetz zur Regelung religiöser Angelegenheiten gebilligt und darin die griechisch-orthodoxe Kirche, die jüdische und muslimische Gemeinschaften als offizielle religiöse Einheiten anerkannt.

Dieser längst überfällige Schritt stößt in der Praxis bei den Behörden offenbar auf taube Ohren, weil weder den Anträgen für eine Moschee noch für einen muslimischen Friedhof bisher stattgegeben wurde und die türkisch-muslimische Minderheit in Thessaloniki weiter gezwungen ist, im Vereinslokal oder in anderen privaten Räumlichkeiten ihr Gebet zu verrichten.

Griechenland missachtet Lausanner Vertrag und Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Lausanner Vertrag von 1923 hatte der türkisch-muslimischen Minderheit an Schulen und ähnlichen Einrichtungen das Recht zur Selbstverwaltung zugesichert. Nach diesem Vertrag durften Imame, die von der türkisch-muslimischen Bevölkerung in Westthrakien demokratisch gewählt wurden, als Religionsgelehrte arbeiten. Griechische Regierungen haben sich über den Vertrag von Lausanne hinweggesetzt und ernennen die Imame selbst. Es geht bei dieser Problematik aber nicht nur um die Religionsfreiheit, sondern auch um die Definition als türkische Volksgruppe, die der griechische Staat nicht anerkennt und von griechischen Muslimen spricht. Die staatlichen Repressionen gegen die Türken aus Westthrakien gingen sogar so weit, dass Vereine, die in ihrer Satzung die Bezeichnung „Türkisch“ verwendeten, von den griechischen Behörden verboten wurden.

In diesem Zusammenhang hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland in drei Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Vereinsfreiheit nach Artikel 11 rechtskräftig verurteilt. Griechische Regierungen haben das Urteil des EGMR bis heute nicht umgesetzt und spielen auf Zeit, bis der Rechtsstreit verjährt ist.

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