Im Jahr 2021 wird das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 50 Jahre alt.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Ich freue mich über 50 Jahre BAföG. In zu vielen Regionen der Welt scheitert der Zugang zur höheren Bildung am Geldbeutel der Eltern. Das ist in Deutschland dank des BAföG zum Glück anders. Wenn wir das BAföG nicht hätten, müssten wir es erfinden. Das BAföG hat sich über die Jahrzehnte zur verlässlichen Unterstützungsleistungen für junge Menschen in unserem Land entwickelt. Es ist ein stabiler Anker für die Finanzierung von Schulausbildung und Studium.
Mit der Einführung des BAföG wurde in Deutschland das Sprungbrett geschaffen für den Aufstieg durch Bildung. Unzählige Menschen konnten mithilfe der Unterstützung durch das BAföG ihren ganz eigenen Bildungs- und Berufsweg gehen. Gerade in den Anfangsjahren der 70er und 80er-Jahre hat das BAföG insbesondere Mädchen und Frauen den Weg auf das Gymnasium und ins Studium ermöglicht. Das BAföG ist eine große soziale Errungenschaft in unserem Land für mehr Chancengerechtigkeit und zur Stärkung von Frauen. Auf die vielen persönlichen Erfolgsgeschichten in unserem Land, die das BAföG maßgeblich unterstützt hat, können wir als Gesellschaft stolz sein.
Mit dem BAföG verbinde ich den Anspruch, dass wir jedem Menschen in unserem Land die bestmögliche Förderung von Talenten und Fertigkeiten ermöglichen. Als Innovationsland Deutschland können wir nur dann Erfolg haben, wenn möglichst viele Schultern mitwirken. In dieser Legislaturperiode haben wir das BAföG durch eine dreistufige Anpassung nochmals verbessert: Wir haben die Elternfreibeträge angehoben und ermöglichen damit mehr jungen Menschen Zugang zum BAföG. Wir haben den Wohnzuschlag für Studierende deutlich erhöht; er liegt jetzt bei 325 Euro. Und wir haben die tatsächlichen Bedarfssätze angehoben, um dem Umstand steigender allgemeiner Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
Ich werbe bei allen jungen Menschen für die Chancen durch das BAföG. Sorgen über die Finanzierung von Schule, Ausbildung oder Studium können durch das BAföG entkräftet werden. Jungen Menschen in Deutschland, die diese Sorgen heute umtreiben, sage ich: Informiert Euch über das BAföG, lasst Euch persönlich beraten und stellt einen Antrag.“
Hintergrund:
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) trat am 1. September 1971 in Kraft. Sinn und Zweck des BAföG ist, diejenigen junge Menschen in Ausbildung zu unterstützen, deren Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, eine schulische Berufsausbildung oder ein Studium zu finanzieren.
Die Zahl der jährlich BAföG-Geförderten hat mittlerweile kumuliert seit Beginn des BAföG die 35-Millionen-Marke deutlich überschritten. Der Staat hat mit dem BAföG in 50 Jahren über 90 Milliarden Euro bereitgestellt. Bis 2015 wurden die Mittel zu 65 Prozent vom Bund, zu 35 Prozent von den Ländern aufgebracht; seit 2016 trägt der Bund die Aufwendungen zu 100 Prozent. Allein zwischen 1991 und 2019 ist der durchschnittliche Förderbetrag von 290 Euro auf 514 Euro pro Studierenden und von 228 Euro auf 473 Euro pro Schülerin und Schüler gestiegen. Allein in der aktuellen Wahlperiode stehen 1,3 Milliarden Euro zusätzlich für die Förderung bereit.