Berlin – Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für die Türkei teilweise aufgehoben. Das Auswärtige Amt teilte am Dienstag in ihren Reisehinweisen mit, dass die Warnung vor touristischen Reisen in die Provinzen Izmir, Aydin, Antalya und Mugla aufgehoben wird.
Wie Nachrichtenagenturen unter Berufung auf Angaben der stellvertretenden Regierungssprecherin Ulrike Demmer berichten, ist die Grundlage eine Vereinbarung mit der türkischen Regierung über sicheren Reiseverkehr in der Corona-Pandemie.
Bei den vier Provinzen handelt es sich um Urlaubsregionen. Die Reisewarnung für die Türkei galt eigentlich noch bis zum 31. August.
Wie ZDF berichtet, betonte das Auswärtige Amt, dass es die Reisewarnung „unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts“ aufgehoben habe. Unter anderem beinhalte dieses verpflichtende Antikörpertests für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor Rückreise nach Deutschland.
Das Auswärtige Amt teilt hierzu mit:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.
Hiervon ausgenommen sind die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts.
Dieses beinhaltet u.a. eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor Rückreise nach Deutschland. Die Kosten von umgerechnet 15,- Euro in einem zertifizierten Labor bzw. 30,- Euro am Flughafen müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben.
Auch jenseits der vorgenannten vier Provinzen verlangt die Türkei von sämtlichen Personen, die aus der Türkei nach Deutschland zurückreisen, unabhängig vom Reiseweg ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, und wird dies bei der Ausreise aus der Türkei kontrollieren.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran. Das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige wurde am 11. Juni 2020 aufgehoben. Bei Einreise in die Türkei werden u.a. Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.
Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten ist bei der Reservierung ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dieser kann per SMS oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Unternehmen.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in vielen Städten (u.a. Istanbul, Ankara, Izmir und in Teilen von Antalya) auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
- Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
- Verfolgen Sie die Webseite der deutschen Vertretungen in der Türkei.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.