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Mordfall Lübcke: Verfassungsschutz überprüfte mutmaßlichen Mordhelfer

Der mutmaßliche Mordhelfer im Fall des erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Markus H., hat in der Rüstungsindustrie gearbeitet. Deswegen wurde er nach Recherchen von NDR und "Zeit Online" 2019 von Verfassungsschutz und Polizei überprüft.

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Der mutmaßliche Mordhelfer im Fall des erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Markus H., hat in der Rüstungsindustrie gearbeitet. Deswegen wurde er nach Recherchen von NDR und „Zeit Online“ 2019 von Verfassungsschutz und Polizei überprüft.

Im Rahmen der „Sicherheitsüberprüfung“ teilte das Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel dem Verfassungsschutz mit: Zu Markus H. lägen „keine aktuellen staatsschutzpolizeilichen Erkenntnisse“ vor. Die Antwort der Polizei erfolgte fünf Tage nach dem tödlichen Attentat auf Walter Lübcke. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch nicht gegen H. wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke ermittelt.

Weil der 43-jährige Rechtsextremist H. für einen Hersteller von Rüstungsgütern arbeitete, führte das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sogenannte Sicherheitsüberprüfung bei ihm durch. Das ergaben Recherchen von NDR und „Zeit Online“. Bei einer solchen Überprüfung wird ermittelt, ob die Person mit Straftaten oder als Extremist in Erscheinung getreten ist. Im Rüstungsbereich werden Mitarbeiter „sicherheitsüberprüft“, wenn diese Zugang zu vertraulichen Dokumenten haben, zum Beispiel zu Staatsgeheimnissen.

Markus H. soll in einem Rüstungsunternehmen in der Produktion von Fahrzeugen gearbeitet haben, sagte ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage von NDR und „Zeit Online“. Von der rechtsextremistischen Gesinnung des Mannes habe der Konzern nichts gewusst. In dem Unternehmen habe H. weder Zugang zu sensiblen Dokumenten noch zu Waffen gehabt, so der Unternehmenssprecher.

Weder das Bundesamt für Verfassungsschutz noch die hessische Polizei wollten zu den Details der „Sicherheitsüberprüfung“ auf Anfrage Auskunft geben. Nach Recherchen von NDR und „Zeit Online“ war die Überprüfung durch den Verfassungsschutz zum Zeitpunkt der Festnahme von Markus H. noch nicht abgeschlossen.

Markus H.s Anwalt wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern. H. selbst hat bisher gegenüber den Ermittlern weitgehend geschwiegen. Nach Informationen von NDR und „Zeit Online“ hat H. allerdings vor dem Ermittlungsrichter ausgesagt. Er verstehe den Tatvorwurf – Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke – nicht. Wenn er so gefährlich sei, so H. weiter, wie könne es dann sein, dass er in einer Rüstungsfirma arbeiten dürfe, in der „Sicherheitsüberprüfungen“ stattfinden.

Markus H. sitzt seit Ende Juni 2019 in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke vor. Er habe den mutmaßlichen Mörder Stephan E. zu der Tat animiert. Diesen Vorwurf stützen die Ermittler auch auf die Aussage von H.s ehemaliger Lebensgefährtin. Diese sagte aus, H. habe E.s Radikalisierung vorangetrieben und ihn zum Schießtraining ermuntert. Einen ähnlichen Eindruck vermitteln nach Informationen von NDR und „Zeit Online“ auch H.s Aussagen gegenüber einer Gefängnispsychologin. Die Psychologin beschreibt ihn als „manipulativ-berechnend“ und ihr gegenüber als „kalkuliert zurückhaltend“. Stephan E. hatte den Mord an Walter Lübcke im Juni 2019 zunächst gestanden, dieses Geständnis jedoch später widerrufen. In einer neuen Vernehmung belastet E. nun seinen mutmaßlichen Komplizen Markus H., den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. Die Ermittler allerdings haben bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass H. am Tatort war.

Von den Gefängniswärtern in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt I wird Markus H. als unauffällig beschrieben. Er halte sich eher von Mitgefangenen fern, treibe alleine Sport. Nach Informationen von NDR und „Zeit Online“ sollen Ermittler im September einen Briefumschlag in H.s Zelle beschlagnahmt haben. Darauf: Termine von AfD-Veranstaltungen aus der Vergangenheit, dahinter notiert mehrfach der Name des rechtsextremen AfD-Politikers Björn Höcke. Möglicherweise handelt es sich dabei um Veranstaltungen, die H. gemeinsam mit Stephan E. besucht haben könnte, vermuten die Ermittler.

Über gemeinsame Besuche der beiden bei AfD-Veranstaltungen soll auch die ehemalige Lebensgefährtin von Markus H. in ihren Vernehmungen gesprochen und H. als gefährlichen Rechtsextremisten beschrieben haben. Bereits Ende 2018 – über ein halbes Jahr vor dem Mordanschlag auf Lübcke – hatte die Ex-Freundin im Rahmen eines Sorgerechtsstreits ein Gericht vor Markus H. gewarnt. Nach Recherchen von NDR und „Zeit Online“ teilte sie dem Familiengericht mit, H. besitze illegale Waffen und Chemikalien zur Sprengstoffherstellung. Außerdem stelle der Neonazi selbst Munition her. Dafür soll H. in seiner Wohnung unter anderem eine Drehbank besessen haben. H.s Gesinnung beschrieb die Frau als „rechtsextrem“, er stehe den „Reichsbürgern“ nahe. Diese Vorwürfe leitete das Gericht offenbar nicht an die Strafverfolger weiter. Die Staatsanwaltschaft Kassel teilte auf Anfrage mit, dass sie weder 2018 noch 2019 gegen H. wegen Waffen- oder Sprengstoffdelikten ermittelt habe. Das Gericht in Nordhessen wollte sich „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht zu dem Vorgang äußern.

Bei der Durchsuchung von Markus H.s Wohnung waren im Juni 2019 nach Informationen von NDR und „Zeit Online“ drei Pistolen, fünf Gewehre und mehr als 5000 Patronen gefunden worden. Auch Handgranatenattrappen, Luftdruckwaffen undDeko-Waffen stellten die Beamten bei H. sicher. Die Ermittler fanden auch rechtsextreme Devotionalien, unter anderem ein Feuerzeug mit der SS-Losung „Meine Ehre heißt Treue“, eine antisemitische Propagandaschrift und Rechtsrock-CDs. Drei Kurz- und zwei Langwaffen waren auf H.s Waffenbesitzkarten eingetragen und somit legal.

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