Osnabrück – Sollte Carles Puigdemont gegen Zahlung der Sicherheitsleistung von 75.000 Euro das Gefängnis verlassen, muss er sich regelmäßig einmal pro Woche bei der Polizei in Neumünster melden.
Auch darf der katalanische Ex-Präsident die Bundesrepublik nicht ohne Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft verlassen, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf Details des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts von diesem Donnerstag.
Auch einen Wechsel seines Aufenthaltsortes innerhalb Deutschlands müsse Puigdemont unverzüglich bekannt geben.
Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hatte heute seinen Auslieferungshaftbefehl unter Auflagen ausgesetzt.
Der Auslieferungshaftbefehl bezieht sich nur auf den Vorwurf der Veruntreuung, nicht den der Rebellion. Puigdemont muss unter anderem eine Kaution in Höhe von 75.000 Euro hinterlegen.
„Der 1. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat heute auf Antrag des Generalstaatsanwalts gegen Carles Puigdemont Auslieferungshaft und gleichzeitig Haftverschonung unter Auflagen angeordnet“, teilte das Oberlandesgericht am Donnerstag mit. Der Vorwurf der Rebellion rechtfertige keine Auslieferung.
Das gelte jedoch nicht für die Anschuldigung der Korruption in Form von Untreue. Jedoch sei durch den geringeren Vorwurf sei die „Fluchtgefahr deutlich herabgemildert“.
Puigdemont war am Sonntag aufgrund eines von Spanien ausgestellten europäischen Haftbefehls bei der Einreise aus Dänemark in Schleswig-Holstein festgenommen worden.
Er war Medienberichten zufolge mit dem Auto auf dem Weg von Dänemark nach Hamburg, von wo aus er nach Belgien zurückkehren wollte. Dort hatte er sich nach seiner Flucht aus Spanien im Oktober vergangenen Jahres abgesetzt.
Puigdemont und weiteren katalanischen Politikern drohen in Spanien wegen Rebellion, Volksverhetzung und Unterschlagung 30 Jahre Gefängnis.