Den Haag – Der Internationale Gerichtshof hat an diesem Dienstag in dem Verfahren um die Klage Nicaraguas gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Genozid im Gazastreifen die Eilanträge Nicaraguas zurückgewiesen. Deutschland müsse die Rüstungsexporte nach Israel nicht stoppen, entschieden die Richter.
Nicaragua hatte während der zweitägigen Anhörungen in diesem Monat argumentiert, dass Berlin durch die Lieferung von Waffen an Israel gegen die Völkermordkonvention von 1948 und das Völkerrecht verstößt und beschuldigt, sich der Gefahr eines Völkermordes bewusst zu sein.
Das Gericht erklärte jedoch, es sei weiterhin „zutiefst besorgt über die katastrophalen Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen“ und lehnte einen Antrag Deutschlands ab, das Verfahren vollständig einzustellen.
Deutschland hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Anwälte argumentierten, Nicaraguas Klage sei übereilt, basiere auf fadenscheinigen Beweisen und sollte wegen fehlender Zuständigkeit abgewiesen werden.
Deutschland ist einer der größten Militärlieferanten Israels und hat nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im Jahr 2023 Ausrüstungen und Waffen im Wert von 326,5 Millionen Euro (353,7 Millionen Dollar) an Israel geliefert, berichtet Al Jazeera.
Das Gericht wies darauf hin, dass Deutschland seit Beginn des Konflikts nur vier Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen an Israel erteilt hat, zwei für Übungsmunition und eine für Testzwecke, sowie eine Lieferung von „3.000 tragbaren Panzerabwehrwaffen“.
Deutschland ist keine Konfliktpartei in Nahost – im Gegenteil: Wir setzen uns Tag & Nacht für eine #Zweistaatenlösung ein. Wir sind größter Geber von humanitärer Hilfe für die Palästinenser. Wir arbeiten unerlässlich, dass die Hilfe die Menschen in #Gaza erreicht. 2/3
— Auswärtiges Amt (@AuswaertigesAmt) April 30, 2024