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EU-Lieferkettengesetz: Positive Abstimmung im EU-Parlament

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die positive Abstimmung im EU-Parlament über die EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten

© European Union, 2024 - EP
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Brüssel – Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die positive Abstimmung im europäischen Parlament über die EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD oder EU-Lieferkettengesetz).

„Die europaweite Regelung wird die Achtung der Menschen- und Umweltrechte entlang der wirtschaftlichen Wertschöpfungsketten verbessern. Sie beendet zudem unfaire Konkurrenz zwischen Unternehmen, die als Vorreiter Menschenrechte achten, und solchen, die aus ihrer Missachtung Wettbewerbsvorteile ziehen“, erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts.

Das EU-Gesetz wird zudem das deutsche Lieferkettengesetz stärken. Künftig können sich Menschen, deren Rechte verletzt wurden, sowohl in verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Verstöße gegen die unternehmerischen Sorgfaltspflichten beschweren als auch vor Zivilgerichten klagen.

„Für Betroffene wird es leichter sein, ihre Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen, unter anderem durch Beweiserleichterungen, gesenkte Verfahrenskosten und eine Frist von fünf Jahren zur Geltendmachung von Ansprüchen“, so Windfuhr weiter. „Stellen Unternehmen menschenrechtliche Risiken fest, schreibt die Richtlinie vor, dass eine Priorisierung hinsichtlich der Schwere der Verletzung erfolgen kann. Das gibt wichtigen Spielraum und macht die Umsetzung für Unternehmen handhabbar.“

Die Abstimmung folgt einer Einigung im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates der Europäischen Union im März, bei Enthaltung Deutschlands.

Die EU-Richtlinie wird voraussichtlich im Mai vom Rat der EU verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Für Deutschland bedeutet das, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie weitere Gesetze an die neuen EU-Vorgaben angepasst werden müssen.

TÜV-Verband begrüßt EU-Lieferkettengesetz

Auch der TÜV-Verband hat die positive Abstimmung begrüßt.

Dazu sagt Juliane Petrich, Referentin Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband:

„Die Verabschiedung des europäischen Lieferkettengesetzes ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu höheren Umwelt- und Sozialstandards in einer globalisierten Wirtschaft. Nach der Einführung des deutschen Lieferkettengesetzes werden jetzt einheitliche Vorgaben in Europa geschaffen. Damit kommen wir dem Ziel näher, den Umwelt- und Klimaschutz im internationalen Handel zu stärken, gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Einhaltung der Menschenrechte sicherzustellen.“

„Die Einführung der EU-Lieferkettenrichtlinie eröffnet der Europäischen Union die Möglichkeit, weltweit eine Führungsposition im Bereich nachhaltiger Lieferketten einzunehmen. Die Richtlinie verpflichtet große, in der EU tätige Unternehmen dazu, eine gründliche risikobasierte Prüfung ihrer gesamten Lieferkette durchzuführen. Damit die Richtlinie erfolgreich umgesetzt werden kann, braucht es einheitliche Anforderungen, Standards und Leitlinien. Zusätzlich sind Audits und Zertifizierungen von großer Bedeutung, da sie Vertrauen schaffen und sowohl Unternehmen als auch Behörden unterstützen. Gleichzeitig verbessern sie die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher.“