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Griechenland
Ermittlungen gegen Bürgermeister der türkisch-muslimischen Minderheit

Wegen der Teilnahme an einer friedlichen Demonstration im Sommer letzten Jahres hat der Bürgermeister und Rechtsanwalt der nordostgriechischen Ortschaft Yassıköy (Yasmos), Önder Mümin, eine Vorladung zu einer Vernehmung für den 26. Februar erhalten.

(Foto: Birlik Gazetesi)
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Ein Gastbeitrag von Kemal Bölge

Wegen der Teilnahme an einer friedlichen Demonstration im Sommer letzten Jahres hat der Bürgermeister und Rechtsanwalt der nordostgriechischen Ortschaft Yassıköy (Yasmos), Önder Mümin, eine Vorladung zu einer Vernehmung für den 26. Februar erhalten. Hintergrund dieser Vorladung ist ein Protest gegen die Entscheidung des griechischen Kassationsgerichts (ακυρωτικό δικαστήριο), die eine Klage der Türkischen Union von İskeçe (ITB) abgelehnt hatte.

Daraufhin veranstaltete die ITB am 10. Juli 2021 in der westthrakischen Stadt İskeçe eine Kundgebung, um an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu erinnern. Die Staatsanwaltschaft in İskeçe hatte wegen „provozierender Reden“, der „Vertreibung von Falschinformationen“ und des „Verstoßes gegen die Pandemie-Auflagen“ Ermittlungen gegen den Vorsitzenden der ITB, Ozan Ahmetoğlu und weitere Personen aufgenommen.

Bürgermeister Mümin: „Wir kämpfen um unsere demokratischen Rechte“

Bürgermeister Önder Mümin betonte: „Wir werden den Institutionen und Einrichtungen der Minderheit sowie jedem Individuum unserer Minderheit im Kampf um ihre demokratischen Rechte und berechtigten Forderungen wie in der Vergangenheit, so auch in Zukunft zur Seite stehen. Ich möchte der Öffentlichkeit mitteilen, dass Ermittlungen, die mit dem gesunden Menschenverstand nicht vereinbart sind und das Ziel verfolgen, den Kampf um Gerechtigkeit mittels Einschüchterung zu behindern, nicht von Erfolg gekrönt sein werden.“

Bei dem Rechtsstreit der ITB geht es um ein Urteil des EGMR aus dem Jahre 2008, in dem Griechenland in drei Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Vereinsfreiheit nach Artikel 11 rechtskräftig verurteilt wurde. Die offenkundige Weigerung Griechenlands, das Urteil des EGMR umzusetzen, verstößt gegen Artikel 46 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

In dem genannten Artikel Absatz 1 heißt es:

1) Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.

Begriff Türkisch führte zum Vereinsverbot

Griechische Regierungen haben das Urteil des EGMR bis heute nicht umgesetzt. 1983 wurde das Namensschild des Vereins von den griechischen Behörden am Vereinssitz abgehängt und der damalige Gouverneur Fanis Donas ließ wegen der Titulierung „Türkisch“ gegen den Verein ein Verbotsverfahren vor Gericht eröffnen.

Der jahrzehntelange Rechtsstreit läuft damit seit 39 Jahren und die Hoffnung der türkisch-muslimischen Minderheit aus Westthrakien war groß, als der EGMR in seinem Urteil 2008 Athen wegen Verstoßes gegen die Vereinsfreiheit verurteilte.

Das Urteil des Kassationsgerichts gibt die offizielle Sichtweise des griechischen Staates wieder, wonach in Westthrakien keine Türken, sondern griechische Muslime leben. Griechenland, das sich nach außen hin gerne als die „Wiege der Demokratie“ präsentiert, hat mit diesem exemplarischen Gerichtsurteil gezeigt, dass es die Grundrechte von ethnischen Minderheiten, insbesondere die türkisch-muslimische, mit Füßen tritt.


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar


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