Thessaloniki – Der heutige Gerichtsprozess gegen den gewählten Mufti von Gümülcine (Komotini), İbrahim Şerif, wurde auf den 8. Dezember 2021 vertagt.
Die 3. Strafkammer zu Thessaloniki verschob die Verhandlung, weil der Zeuge der Anklage „krankheitsbedingt“ nicht an der Verhandlung teilgenommen habe. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Religionsgelehrten „Amtsanmaßung“ vor, weil dieser 2017 an einer Beschneidungszeremonie in Alankuyu, einem Stadtteil von Gümülcine, teilgenommen zu haben.
Griechenland missachtet internationale Verträge und begeht Rechtsbruch
Der Hintergrund dieser juristischen Auseinandersetzung besteht in der Haltung des griechischen Staates, in die religiöse Autonomie der türkischen Minderheit zu intervenieren und die im Athener Vertrag von 1913 und im Lausanner Vertrag von 1923 geregelte demokratische Wahl von islamischen Religionsgelehrten nicht anzuerkennen, was einen klaren Rechtsbruch darstellt, weil sich Griechenland in den erwähnten Abkommen dem „Schutz der Minderheiten“ verpflichtet hat.
Zur Verhandlung erschienen neben dem Anwalt von Şerif, der Vorsitzende des muslimischen Kultur- und Bildungsvereins von Thessaloniki, Osman İsmailoğlu und der Dekan der juristischen Fakultät der 9. September-Universität in Izmir, Prof. Dr. Refik Korkmaz. Als Prozessbeobachter waren neben weiteren Akademikern auch eine Gruppe von Juristen anwesend.
Kemal Bölge/Athen
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