Seit dem 24. Juli 2016 sind Händler nunmehr fünf Jahre dazu verpflichtet, Elektroschrott zurückzunehmen, damit dieser umweltfreundlich wiederverwendet oder recycelt werden kann. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt dem Handel jedoch eine katastrophale Sammelbilanz aus. Dieser trägt die Hauptverantwortung dafür, dass in Deutschland lediglich eine Sammelquote von 44 Prozent in 2019 erreicht wurde, obwohl nach dem Elektrogesetz eine Quote von 65 Prozent vorgeschrieben ist.
Trotz Verpflichtung zur flächendeckenden Rücknahme sammelten Händler 2020 nur rund 200.000 Tonnen Elektroaltgeräte
Im Jahr 2020 sammelten Händler nur rund 200.000 Tonnen Altgeräte, obwohl mehr als 2,8 Millionen Tonnen Neugeräte verkauft wurden.
„Seit fünf Jahren muss der Handel Elektroschrott sammeln und noch immer machen es insbesondere viele Onlinehändler den Verbraucherinnen und Verbrauchern schwer, alte Elektrogeräte zurückzugeben. Dabei enthält Elektroschrott Schadstoffe wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Um Alibi-Rücknahmeangeboten entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, dass Händler zur Veröffentlichung ihrer Sammelquote verpflichtet werden. Gerade wenn die von der EU vorgegebene Sammelquote von 65 Prozent erfüllt werden soll, muss die zukünftige Bundesregierung das kürzlich novellierte Elektrogesetz erneut überarbeiten. Kernpunkte müssen dann verbindliche Sammelziele für die Hersteller sowie Transparenz über die Sammelleistung der Händler sein“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Bei der Sammlung ausgedienter Elektrogeräte fallen Onlinehändler besonders negativ auf. Obwohl der Onlinehandel in Deutschland während der Corona-Krise 2020 seinen Umsatz mit dem Verkauf von Elektrogeräten auf 17,8 Milliarden Euro steigern konnte, mangelt es bei vielen Onlinehändlern noch immer an einer verbraucherfreundlichen Sammlung von Elektroschrott. Eine aktuelle Umfrage der DUH unter 100 großen Onlinehändlern belegt, wie wenig Verantwortung diese bei der Sammlung von Elektrogeräten übernehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden demnach oft nur unzureichend über ihre gesetzlichen Rückgaberechte beim Onlinekauf informiert. Zudem bieten Händler zumeist komplizierte Rückgabemöglichkeiten per Paket an, um möglichst wenig Elektroschrott zurücknehmen zu müssen.
Hinsichtlich der Information und Rücknahmepraxis fielen die Onlinesparten von Apple, Hornbach und Ikea besonders negativ auf. So sind die Rückgabeinformationen auf der Webseite von Apple nicht nur versteckt, sondern erst über eine Hotline lässt sich herausfinden, ob Elektrokleingeräte zurückgegeben werden können. Auch bei Hornbach und Ikea sind Informationen zur Rückgabe versteckt und für ausgediente Elektrokleingeräte wird eine unpraktikable Rücksendung per Paket angeboten. Der Hinweis auf die Rückgabe in den stationären Verkaufsläden der genannten Unternehmen greift zu kurz, weil dadurch bei weitem keine Flächendeckung bei der Sammlung erreicht wird. Rund die Hälfte der befragten Onlinehändler verweigerte jegliche Auskunft und setzt zu dieser wichtigen Umwelt- und Verbraucherthematik auf maximale Intransparenz.
„Der hauptsächlich im Onlinehandel angebotene Paketversand zur Sammlung von Elektroschrott wird kaum in Anspruch genommen, weil er unpraktikabel und kompliziert ist. Damit Onlinehändler wirklich einen Beitrag zur Sammlung ausgedienter Elektrogeräte leisten, sollten sie sich an flächendeckenden stationären Rücknahmesystemen beteiligen und deren weiteren Ausbau unterstützen. So ein Sammelsystem muss deutschlandweit mindestens 1.600 Sammelstellen umfassen, wie auch der Handelsverband HDE bestätigt. Die Entfernung einer Sammelstelle sollte zehn Kilometer zum jeweiligen Endnutzer nicht überschreiten“, fordert der Stellvertretende Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH Philipp Sommer. Der Postversand sollte lediglich als ergänzende Rückgabeoption angeboten werden, wobei Altlampen, lose oder beschädigte Batterien aus Sicherheitsgründen vom Postversand auszuschließen sind.
Eine weitere Forderung der DUH zur Verbesserung der gesammelten Elektroschrottmengen durch den Handel ist eine Ausweitung der Rücknahmeverpflichtung im Elektrogesetz. Demnach sollten alle Händler beim Neukauf eines Elektrogeräts ein entsprechendes Altgerät zurücknehmen müssen. Händler mit einer größeren Gesamtverkaufsfläche als 100 Quadratmeter sollten zudem verpflichtet werden, unabhängig vom Neukauf eines Geräts Elektroschrott zurückzunehmen.
Hintergrund:
Insgesamt fallen in Deutschland etwa 2,6 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucherinnen und Verbraucher alte Elektrokleingeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die kostenlose Rückgabe von Altgeräten größer als 25 cm ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich. Mit einem Anteil von 10 Prozent leistete der Handel im Jahr 2019 nur einen geringen Beitrag zur Sammlung von Elektroschrott. Mit einer Sammelmenge von 947.100 Tonnen Elektroaltgeräten erreichte Deutschland in 2019 eine Sammelquote von rund 44 Prozent.
Die DUH führt seit Jahren umfangreiche Rücknahmetests im Handel durch, um eine korrekte und verbraucherfreundliche Altgeräterücknahme sicherzustellen. Die Umsetzung gesetzlicher Informations- und Rücknahmepflichten hat die DUH gegen Handelsunternehmen wie Saturn, Ikea, Netto oder Cyberport mittels erfolgreicher Klagen sicherstellen können. Darüber hinaus konnte in einem ersten Schritt erreicht werden, dass im neuen Elektrogesetz auch Supermärkte verpflichtet werden, Altgeräte zurückzunehmen.