Mehrere hundert Anzeigen im Monat gegen ebay-Betrüger*innen werden derzeit allein bei der Polizei Berlin registriert.
Täter*innen bieten unter falschen Namen attraktive Waren über ebay-Kleinanzeigen zu einem günstigen Preis an. Kommt es zum Kauf, bestehen sie auf eine Überweisung des Geldes auf ein Konto mit einer echten IBAN-Nummer. Der Name des Kontoinhaber ist jedoch eine Erfindung oder es wird eine gestohlene Identität missbraucht. Das Geld wird schnell abgehoben und das Konto zeitnah gekündigt. Die Ware wird nicht versendet.
Das Verbrauchermagazin „SUPER.MARKT“ berichtet von derartigen Betrugsfällen, bei denen die Opfer Geld auf Konten bei der Bank N26 überweisen. Die erklärte, sie hafte nicht, denn:
„…Banken müssen (…) nicht überprüfen, ob das Konto dem genannten Überweisungsempfänger zusteht.“ Geprüft werde erst bei Beträgen ab 1000 Euro. Allein im vergangenen Jahr registrierte das Landeskriminalamt Berlin 6740 Fälle von sogenanntem Waren-Bestell-Betrug, bestätigte Hubert Schuster vom LKA Berlin gegenüber dem rbb Fernsehen. „Generell ist die Gefahr am höchsten bei Banken, die Video- oder Foto-Identifikation nutzen, das heißt, wo der Täter nicht noch … in die Filiale gehen muss, den Ausweis zeigen muss, gesehen wird. … Das betrifft eine Vielzahl von Geldinstituten.“
Ulrich Schulte am Hülse, Fachanwalt für Bankrecht, kritisiert, dass Betrüger*innen hier die mangelnde Sorgfalt der Banken gezielt ausnutzen können. „Heute macht sich keiner mehr die Finger schmutzig für einen Banküberfall, sondern man macht sich die Finger an der Tastatur schmutzig, um dort Kriminalität zu begehen.“ Der Fachanwalt für Bankrecht fordert, dass die Geldinstitute bei Überweisungen prüfen, ob die Namen des angeführten Kontoinhabers mit den hinterlegten tatsächlichen Namen des Kontoinhabers identisch seien, das würde Missbrauch verhindern.
Die Verkaufsplattform ebay, die jährlich 43 Millionen Inserate ermöglicht, könne nach eigenen Angaben wenig gegen Fakeanbieter*innen ausrichten. So erklärt Pressesprecher Pierre Du Bois gegenüber dem rbb: „Häufig sind es nur wenige Minuten bis Stunden, in denen solche Anzeigen online sind. … Diese Zeitspanne reicht, um mehrere Interessenten zu erhaschen.“
Verbraucherschützer*innen raten deshalb: Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten und vor Händler*innen und Interessent*innen mit Sitz im Ausland. Beim Bezahlen rät die Polizei, Zahlungsdienstleister mit Käuferschutz wie Paypal oder das Lastschriftverfahren zu nutzen. Nur bei diesen habe man eine Möglichkeit, das Geld zurückzuholen.
Weitere Informationen dazu im rbb-Verbrauchermagazin „SUPER.MARKT“ am 08. März 2021, 20:15 Uhr rbb-Fernsehen.
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