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Koblenz: Gefängnisstrafe für PKK-Führer

Die deutsche Justiz geht weiterhin mit voller Härte gegen die Terrororganisation PKK vor. Nach zahlreichen Festnahmen und Vereinsverboten in den letzten Jahren, wurde am Freitag ein weiteres Führungsmitglied zu einer Haftstrafe verurteilt.

(Archivfoto: nex24)
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Koblenz – Die deutsche Justiz geht weiterhin mit voller Härte gegen die Terrororganisation PKK vor. Nach zahlreichen Festnahmen und Vereinsverboten in den letzten Jahren, wurde am Freitag ein weiteres Führungsmitglied zu einer Haftstrafe verurteilt.

Der ehemalige Saarbrücker Gebietsleiter der PKK ist zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Der 38-Jährige war nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz für die Sammlung von Spenden und die Führung anderer Aktivisten verantwortlich.

Wie der Saarländische Rundfunk (SR) berichtet, war der hochrangige Funktionär zeitweise auch für die PKK-Aktivitäten in Rheinland-Pfalz und in Hessen zuständig und stand in Kontakt mit der Europa-Führung der Terrororganisation. Seit seiner Festnahme am Bahnhof des Frankfurter Flughafens im Januar 2020 befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Wie SR weiter berichtet, habe der Mann die Weiterleitung von fast einer halben Million Euro Spenden an die PKK verantwortet.

Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er nie Gewalt angewandt oder Druck ausgeübt habe. Strafschärfend fiel ins Gewicht, dass der Angeklagte als einer von insgesamt neun Regionalverantwortlichen in Deutschland zur obersten Führungsebene der „PKK“ gehört und diese Position längere Zeit, nämlich über mehr als ein Jahr hinweg, innegehabt habe und währenddessen die „PKK“ durch die Weiterleitung erheblicher Spendensummen wirtschaftlich gestärkt habe.

Dazu das Oberlandesgericht Koblenz:

„Der Oberlandesgericht Koblenz sah es nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Angeklagte ab Ende Juni 2017 unter dem Decknamen „Rojhat“ als hauptamtlicher Kader der „Arbeiterpartei Kurdistans“ („PKK“) zunächst das PKK-Gebiet „Saarbrücken“ und sodann von April 2018 bis Mitte Juni 2019 das PKK-Gebiet „Frankfurt“ sowie die gebietsübergreifende PKK-Region „Hessen“ geleitet hatte.

Als Gebiets- und Regionalverantwortlicher sei es unter anderem seine Aufgabe gewesen, nachgeordneten Kadern und Aktivisten Anweisungen zu erteilen und deren Ausführung zu kontrollieren, die Europaführung der Organisation regelmäßig über wesentliche Vorgänge zu informieren und auch persönlichen Kontakt zu den Kadern der Europaführung zu unterhalten. Ferner habe er die Sammlung von „Spendengeldern“ koordiniert und sich auch persönlich darum bemüht, potentielle „Spender“ zu Zahlungen zu veranlassen.

Nach Einschätzung des Senats handelt es sich bei der „PKK“ um eine ausländische terroristische Vereinigung. Die „PKK“ sei angesichts des von ihr in Anspruch genommenen, aber tatsächlich nicht gegebenen, „Rechts auf aktive Verteidigung“ und der in diesem Zusammenhang von ihren bewaffneten Einheiten verübten Anschlägen darauf ausgerichtet, Straftaten des Mordes und des Totschlags zu begehen. Die bewaffneten Einheiten seien fester Bestandteil der Organisationsstruktur der „PKK“. Bei den von diesen Einheiten als Vergeltungsangriffe insbesondere gegen türkische Militär- und Sicherheitskräfte ausgeführten Anschlägen würden Soldaten, Polizisten und vereinzelt auch Zivilisten verletzt und getötet.“

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