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Paketzustellungen: DHL liefert am schnellsten

Mit 420 Millionen Paketen rechnet die Branche allein im November und Dezember - 20 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die für Verbraucherbeschwerden zuständige Bundesnetzagentur erwartet eine nochmalige Steigerung bei den Reklamationszahlen.

(Beispielfoto: nex24)
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Mit 420 Millionen Paketen rechnet die Branche allein im November und Dezember – 20 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die für Verbraucherbeschwerden zuständige Bundesnetzagentur erwartet eine nochmalige Steigerung bei den Reklamationszahlen.

Die Aufsichtsbehörde verzeichnete bereits 2019 eine Zunahme der Beschwerden um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Pressesprecherin Ulrike Platz verweist im rbb-Fernsehen darauf, dass die „…Zahlen seit Jahren kontinuierlich steigen. Wir hatten 2010 2.000 Beschwerden. 2019 18.000. Und es ist auch zu erwarten, dass das weiter steigt“.

Das rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT hat eine Stichprobe mit 30 Paketen gemacht, die aus Berlin und Frankfurt (Oder) an verschiedene Empfänger versendet wurden. Getestet wurden Zuverlässigkeit und Preise bei der Haustürzustellung durch DHL, dpd und Hermes. Hermes überzeugt mit konstant zügigen Lieferzeiten und tadellosen Zustellungen. dpd liefert am langsamsten. Außerdem kamen zwei von zehn Paketen beschädigt an, zwei wurden nicht bis zum Empfänger gebracht. Bei DHL ging es zwar am schnellsten, allerdings waren zwei der zehn Pakete beschädigt, drei Mal mussten die Sendungen erst abgeholt werden.

Die Gewerkschaft sieht die Hauptgründe für Reklamationen im steigenden Leistungsdruck, so Benita Unger von ver.di. „Die Paketzusteller haben natürlich eine enorme Belastung… Die stehen auch unter Zeitdruck, teilweise stellen die bis 100 zu 200 Pakete am Tag zu… Und da kann ich mir schon vorstellen, dass da an der einen oder anderen Ecke auch mal geschlampt wird oder die Beschäftigten einfach überlastet sind unter dem hohen Zeitdruck.“

Für Streitigkeiten ist bei der Bundesnetzagentur eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Allerdings lehnt ein Großteil der Paketdienstleister die Teilnahme an Schlichtungsverfahren bereits in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Ausnahme ist Hermes.