Brüssel (nex) – Nach einem zweijährigen Streit mit Warschau beantragte die EU-Kommission heute ein Sanktionsverfahren gegen Polen. Brüssel sieht die Rechtsstaatlichkeit des EU-Mitglieds als gefährdet an.
„Dies ist ein Thema, das nicht nur für das polnische Volk von großer Tragweite ist, sondern auch für die EU als Ganzes“, sagte der niederländische Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmerman, am Mittwoch.
Der heutigen Entscheidung war ein zweijähriger Streit zwischen Brüssel und Warschau über weitreichende Justizreformen vorausgegangen, die die rechtsnationale PiS-Partei durchgeführt hatte.
Warschau habe in den vergangenen beiden Jahren 13 Gesetze verabschiedet, die eine „ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz“ darstellten, so Timmermann zur Begründung für den Schritt.
Laut Brüssel und der sogenannten „Venedig-Kommission“ des Europarats verstoßen die neuen Gesetze gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil sie die verfassungsmäßige Gewaltenteilung untergraben und die Unabhängigkeit der polnischen Justiz in Frage stellen.
Zuvor hatte Brüssel bereits die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 7 der EU-Verfassung entschieden, das theoretisch zum Entzug des EU-Stimmrechts für Polen führen könnte. Es ist das erste Mal in der EU-Geschichte, dass dieses Verfahren eingeleitet wird.