EUR 880 Mio. gegen Scania
Amsterdam: EU-weite Schadensersatzansprüche gegen Lkw-Kartell

Die Europäische Kommission (EK) hat gegen Scania aufgrund der Beteiligung am Lkw-Kartell im Zeitraum von 1997 - 2011 eine Geldbuße in Höhe von EUR 880 Mio. verhängt.

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Den Haag (ots) – Die Europäische Kommission (EK) hat gegen Scania aufgrund der Beteiligung am Lkw-Kartell im Zeitraum von 1997 – 2011 eine Geldbuße in Höhe von EUR 880 Mio. verhängt.

Es handelt sich dabei um die zweithöchste Geldbuße, die einem einzelnen Unternehmen bislang von der Kommission auferlegt worden ist. Das Bezirksgericht Amsterdam hat in einer am Freitag, den 22. September 2017 veröffentlichten Grundsatzentscheidung das Modell der Abtretung von Ansprüchen befürwortet, wonach die Opfer von Kartellrechtsverstößen aus ganz Europa ihre Forderungen in einen einzigen Rechtsstreit bündeln können, um Schadensersatz für die aufgrund von Kartellabsprachen, überhöhten Preise zu erwirken.

Eine derart klare Unterstützung von Seiten der Gerichte für dieses Modell der gebündelten Sammelklage macht es wahrscheinlich, dass die Niederlande zur zentralen Anlaufstelle der gerichtlichen Zuständigkeit für die gesamteuropäischen Schadensersatzansprüche werden, die aus dem Lkw-Kartell erwachsen. Da sowohl DAF als auch Iveco ihren Sitz in den Niederlanden haben, fällt die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gegen alle Kartellmitglieder in den Zuständigkeitsbereich der niederländischen Gerichte. Die sechs Lkw-Hersteller haben ihren Rechtsbeistand in den Niederlanden bereits dementsprechend instruiert.

Hintergrund – Geldbußen in Rekordhöhe  

Die Europäische Kommission hat gegen Scania aufgrund der Beteiligung am Lkw-Kartell im Zeitraum von 1997 – 2011 eine Geldbuße in Höhe von EUR 880 Mio. verhängt. Es handelt sich dabei um die zweithöchste Geldbuße, die einem einzelnen Unternehmen bislang von der Europäische Kommission auferlegt worden ist. Bei der Festsetzung der Geldbuße trug die Europäische Kommission der ‚Schwere des Verstoßes‛, dem Umsatz von Scania mit Lastkraftwagen und der geografischen Reichweite des Kartells sowie seiner Dauer Rechnung.[1]

Die Europäische Kommission hatte im Juli 2016 gegen die Lkw-Hersteller Volvo/Renault, Daimler, IVECO und DAF eine Geldbuße in Höhe von EUR 2,93 Mrd. festgesetzt. Gegen MAN wurde keine Geldbuße verhängt, da das Unternehmen die Europäische Kommission im September 2010 über die Existenz des Kartells informiert hatte. Nach einer mehrmonatigen Untersuchung führte die Europäische Kommission am 25. Januar 2011 unangekündigte Durchsuchungen der Geschäftsräume bei den anderen beteiligten europäischen Lkw-Herstellern durch.

Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF haben, nachdem sie offiziell ihre Beteiligung am Kartell einräumten und die Verantwortung dafür übernahmen, eine Reduzierung der Geldbuße um 10% erhalten. Trotz dieser Reduzierung handelt es sich bei der gegen Daimler verhängten Strafzahlung von EUR 1 Mrd. um die höchste Kartellbuße, die jemals von der Kommission gegen ein Unternehmen festgesetzt wurde.

Da Scania keine formellen Aussagen hinsichtlich der Beteiligung am Kartell gemacht hatte, zog sich die Untersuchung der Kommission über einen längeren Zeitraum hin, Scania kam aus diesem Grund auch nicht für die Reduzierung der Geldbuße um 10% in Frage.

Am Dienstag, den 26. September erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager „Dieses Kartell hat eine ganz erhebliche Zahl von Güterkraftverkehrsunternehmen in Europa beeinträchtigt, da mehr als 90 Prozent aller in Europa verkauften schweren und mittelschweren Lastkraftwagen von Scania oder einem anderen an dem Kartell beteiligten Lkw-Hersteller produziert werden. […] Anstatt ihre Preise untereinander abzustimmen, hätten die Lkw-Hersteller miteinander konkurrieren sollen“.

Grundsatzentscheidung des Amsterdamer Gerichts

Das Bezirksgericht Amsterdam hat in einer am Freitag, den 22. September 2017 veröffentlichten Grundsatzentscheidung das Modell der Abtretung von Ansprüchen befürwortet, wonach die Opfer von Kartellrechtsverstößen aus ganz Europa ihre Forderungen in einen einzigen Rechtsstreit bündeln können, um Schadensersatz für die aufgrund von Kartellabsprachen ‚überhöhten Preise‛ zu erwirken. Die Entscheidung fiel in der von der führenden niederländischen Kanzlei BarentsKrans im Namen der Geschädigten des Luftfrachtkartells im Zeitraum von 1999 – 2006 gegen KLM, Air France, Lufthansa und British Airways angestrengten Schadensersatzklage.

Die gebündelten Ansprüche der durch die Kartellrechtsverstöße Geschädigten werden von BarentsKrans abgewickelt und von Claims Funding Europe und der US-Kanzlei Grant & Eisenhofer finanziert.

Martin Hyde, Leiter von Claims Funding Europe, sagte „Sowohl das Ausmaß als auch die Dauer des europäischen Lkw-Kartells sind enorm. Unternehmen in ganz Europa wurden davon hart getroffen.“

Martijn van Maanen, Partner bei BarentsKrans für Kartellsachen: „Diese wichtige Entscheidung des Amsterdamer Gerichts hat den Weg geebnet und kann den Standort Niederlande zur zentralen Anlaufstelle für die Streitigkeiten zwischen den Lkw-Herstellern und den Opfern ihrer illegalen Preisabsprache machen„.

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