Dortmund (nex) – Das Tragen eines Kopftuchs und anderer religiöser Symbole kann vom Arbeitgeber untersagt werden.
Wie der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschied, müssen dafür allerdings gute Gründe vorliegen.
Ein Untersagen sei etwa möglich, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind.
Wünsche einiger Kunden reichten dagegen nicht aus für ein Verbot. Dies berichten übereinstimmend Medien unter Berufung auf eine DPA-Meldung.
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