Sabur Ali Kuschulow ist wieder frei
Istanbul (nex) – Gegen den tschetschenischen Rebellen, dessen Asylantrag sich in der Bearbeitungsphase befindet und der sich regelmäßig bei der Istanbuler Einwanderungsbehörde melden musste, war am 28.12.2016 vonseiten des genannten Amtes eine Ausweisungsverfügung erlassen worden.
Kuschulow hatte von 1994 an gemeinsam mit wichtigen politischen Führern wie Aslan Maschadow und Schamil Bassajew gegen die russische Besatzung gekämpft. 2015 war er aus gesundheitlichen Gründen in die Türkei gekommen und hatte bei der Generaldirektion der Einwanderungsbehörde um Asyl gebeten.
Das Erste Verwaltungsgericht Bursa hatte in seinem Urteil vom 03.02.2016 (Geschäftszeichen 2015/1411; Urteilsnummer 2016/67) die Ausweisungsverfügung mit der Begründung aufgehoben, dass der Antragsteller bei einer Ausweisung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gefoltert oder sogar getötet würde.
Nach dieser Gerichtsentscheidung wurde der Asylantrag von Kuschulow zur Prüfung angenommen. Kuschulow, der sich regelmäßig bei der städtischen Behörde für Migration meldete, wurde jedoch am 28.12.2016 nach der Vorsprache in Gewahrsam genommen.
Türkischen Medienberichten zufolge war Kuschulow seit dem in Istanbul/Fatih in Polizeigewahrsam und sollte am 01.Januar.2017 abgeschoben werden.
Mit dem Einsatz der kaukasischen Diaspora und der türkischen Öffentlichkeit in Form von direkten Beschwerden und Unterschriftenkampagnen konnte nun erreicht werden, dass der tschetschenische Rebell am gestrigen Montag freigelassen wurde.
Wie Medien weiterberichten, hätten dem tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow nahestehende Gruppen dreimal versucht, Kuschulow zu töten. Die Anschläge seien von der Anti-Terror-Einheit der türkischen Polizei verhindert worden.
Weiter heißt es in Tschetschenen-nahen türkischen Medien, dass die beiden älteren Kuschulow-Brüder in einem Gefängnis in Russland als Geiseln gehalten würden.