Düsseldorf (ots) – Insgesamt wird der Bund in diesem Jahr 8,2 Milliarden Euro an die Länder zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehr überweisen. Das Bundeskabinett wird den entsprechenden Gesetzentwurf nach Informationen der „Rheinischen Post“ am Mittwoch verabschieden.
Das Gesetz zu diesen sogenannten Regionalisierungsmitteln gilt rückwirkend ab Januar 2016. In den Folgejahren wächst die Summe jeweils um 1,8 Prozent auf mehr als 10,5 Milliarden Euro im Jahr 2031. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums hervor, der der „Rheinischen Post“ vorliegt. Mit diesem Geld sollen die Länder eine angemessene Versorgung mit öffentlichem Nahverkehr sicherstellen.
Das Gesetz verpflichtet sie dazu, dem Bund die Verwendung der Mittel nachzuweisen. Im Mai hatten sich die Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung darauf verständigt. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet das 1,28 Milliarden Euro im Jahr 2016, im kommenden Jahr sind es 1,33 Milliarden, und bis 2031 klettert die Summe auf knapp zwei Milliarden Euro (1,98 Milliarden).
Der für Verkehrspolitik zuständige SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte der „Rheinischen Post“, der Bund investiere 8,2 Milliarden Euro in den Schienenpersonennahverkehr, damit Pendler zu fairen Preisen gut zur Arbeit und nach Hause kämen. „Mit dem Gesetz wird endlich Rechtssicherheit geschaffen“, sagte Bartol. Die Mittel könnten nun ohne Risiko an die Länder ausgezahlt werden.