Der globale Markt für den Halal-Tourismus lag 2017 laut Halal Summit Council bei stattlichen 226 Milliarden Dollar. Die Türkei ist nach Malaysia, Dubai und Indonesien das viertgrößte Reiseziel für Touristen, die Halal-Angebote suchen und strebt an, ihren Anteil in den kommenden Jahren von zwei Prozent auf zehn Prozent zu erhöhen, um einer der meistbesuchten Standorte zu werden.
Einige Hotels hätten bereits umgebaut, um in den Halal-Markt einzusteigen. Andere Hotels hätten praktische Lösungen gefunden, um den Kriterien eines muslimisch-freundlichen Halal-Hotels zu entsprechen: Sie lassen Frauen den Pool in den Morgenstunden und Männer abends nutzen. „Wenn Sie in ein westliches Land reisen, stehen Sie vor einigen Problemen, die von den Badezimmern bis hin zu den angebotenen Speisen reichen. Es gibt so viele Restaurants in westlichen Ländern, die Essen mit Schweinefleisch und anderen Haram-Dingen zubereiten“, so Mohamed Omar, ein Ägypter der in Irland lebt, gegenüber TRT World. Neben den freundlichen Menschen und der Mischung aus Kulturen und Geschmacksrichtungen, sei für Omar der einfache Zugang zu Moscheen überall im Land eine weitere Attraktion der Türkei.
Reisen
Halal-Tourismus: Türkei steigt auf Platz drei der besten Reiseziele
Verhaftung Jullian Assanges
USA fordern Auslieferung Assanges
Für den festgenommenen Whistleblower liege ein Auslieferungsersuchen aus den USA vor. Assange befinde sich nun in einer Polizeiwache und werde „so schnell wie möglich“ einem Gericht vorgeführt, so die britische Polizei. Der Australier war am Donnerstagvormittag in der Botschaft Ecuadors festgenommen worden, wo er sich seit 2012 aufhielt.
Auf Twitter teilte WikiLeaks mit, dass der ecuadorianische Botschafter die britische Polizei in die Botschaft gelassen habe. Ecuadors Präsident Lenin Moreno betonte, dass sein Land die Garantie der britischen Regierung erhalten habe, dass Assange nicht an ein Land ausgeliefert werde, in dem ihm die Todesstrafe drohen könnte.
London
WikiLeaks-Gründer Julian Assange festgenommen
Julian Assange has been arrested by officers from the Metropolitan Police Service https://t.co/yhOIPbmMo2 pic.twitter.com/dUrDp228In
— Metropolitan Police (@metpoliceuk) April 11, 2019
Türkei
SU-57: Türkei droht mit Kauf russischer Kampfjets
Zum Thema
– Rüstungsindustrie – Türkischer Kampfjet: Prototyp bis 2023 einsatzbereit
Die Türkei wird möglicherweise sehr bald dem exklusiven Kreis der wenigen Länder, die Kampfflugzeuge der fünften Generation herstellen, beitreten. Geplant seien laut türkischem Verteidigungsministerium 200 Kampfjets.
Türkischer Kampfjet: Prototyp bis 2023 einsatzbereit
Fußball
Razzien gegen kriminelle Hooligans
Agrarministerkonferenz
Nitrat-Problematik: Geflügelhalter wollen aus Mist Biostrom machen
Israel
9. April 1948: „Beim Massaker von Deir Yassin starben 250 Palästinenser“
„Im Juni 1967 hatten wir die Wahl: Die Tatsache, dass das ägyptische Heer sich auf dem Sinai versammelt hatte, zeigte keineswegs, dass Nasser wirklich im Begriff war, uns anzugreifen. Wir müssen schon ehrlich zu uns selbst sein. Wir waren es, die entschieden haben, ihn anzugreifen.“(The New York Times 21. August 1982) Der israelische General Matti Peled sagte:
„Die These, der zufolge im Juni 1967 der Genozid über unseren Häuptern schwebte und dass Israel um sein physisches Überleben kämpfte, war nichts als ein Bluff, der nach dem Krieg entstand und genährt wurde. Mit der Fälschung der Kriegsursachen und mit der Verschleierung der wahren Gründe versuchte die israelische Regierung, die Leute von dem Grundsatz der Teilannexion oder vollständigen Annexion von Gebieten zu überzeugen “(Le Monde, 3. Juni 1972) Und der General und spätere israelische Regierungschef Itzhak Rabin erklärte:
„Ich glaube nicht, dass Nasser Krieg wollte. Seine Feldzüge, die er am 14. Mai auf dem Sinai unternahm, hätten nicht ausgereicht, um eine Offensive gegen Israel zu starten.“(Le Monde, 29. Februar 1968) Dann behauptet Kuhn, dass es ein Segen für die Muslime sei, dass die Heiligen Stätten unter sicherer israelischer Kontrolle seien und sie dort ungestört beten könnten. Hat er noch nichts davon gehört, dass ständig Siedler und strenggläubige Juden auf dem Tempelberg provozieren, in die Al Aksa- Moschee eindringen und die dort betenden Muslime bedrängen? Im Juli gab es bei diesen Auseinandersetzungen sogar Tote und Verletzte. Im Jahr 2000 unternahm der damalige israelische Regierungschef Ariel Sharon eine provozierenden „Spaziergang“ auf den Tempelberg, der die zweite Intifada auslöste. Und schließlich: Strenggläubige jüdische Kreise kämpfen seit langem dafür, dass die Heiligen Stätten der Muslime abgerissen werden und an dieser Stelle der dritte jüdische Tempel gebaut wird. Kuhn geht dann des längeren auf die Position der Hamas ein, was völlig überflüssig ist, denn deren Position ist seit langem bekannt. Dass sie Trumps Vorgehen ablehnt, ist nun wirklich nicht überraschend, wobei Leute wie Kuhn nie darauf eingehen, (wohl aus Angst, dass sie das Objekt ihrer Dämonisierung verlieren könnten), dass die Hamas sich längst zur Zweistaaten-Lösung bekennt – also der Schaffung eines palästinensischen Staates aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt. Die einzige Bedingung, die sie daran knüpft, ist die Abhaltung eines Referendums, das heißt die Zustimmung der Palästinenser.
Viel aufschlussreicher ist, dass Kuhn mit keinem Wort auf die völkerrechtliche Situation der Stadt eingeht. Die Behauptung, dass der im UN-Teilungsbeschluss vorgesehene Sonderstatus für die Stadt durch den jordanischen Einmarsch zerstört worden sei, ist unsinnig. Denn die Israelis hatten ja schon vor dem Eingreifen der Jordanier weite Teile der Stadt erobert. Außerdem hatte die zionistische Führung unter Ben Gurion den Teilungsplan wegen der arabischen Ablehnung längst für nichtig erklärt, abgesehen von der Klausel, die die Legalität des jüdischen Staates in Palästina anerkannte. Angesichts der arabischen Ablehnung würden Israels „Grenzen durch Gewalt entschieden, nicht durch die Teilungsresolution“, erklärte Ben Gurion.
Die völkerrechtliche Lage der Stadt stellt sich so dar: Einer Besatzungsmacht ist die Annexion besetzten Territoriums – also bisher Ost-Jerusalem und die Golan-Höhen – nach Artikel 2.3 und 2.4 der UN-Charta verboten. Im Völkerrecht hat sich zudem die nach einem amerikanischen Außenminister benannte Stimson-Doktrin durchgesetzt, die den Erwerb fremden Territoriums durch militärische Eroberung für null und nichtig erklärt. So machte die UN-Resolution 298 vom 25. September 1971 mit aller Deutlichkeit klar, dass „alle legislativen und administrativen Aktivitäten Israels, um den Status von Jerusalem zu verändern, einschließlich von Land und Eigentum, der Übersiedlung der Bevölkerung und dem Erlass von Gesetzen zur Einverleibung besetzten Gebietes, vollkommen unwirksam sind und den Status nicht verändern können.“ In diesem Sinne hat sich jetzt auch der Völkerrechtler Professor Stefan Talmon von der Bonner Universität geäußert. Er sagte in einem Interview mit SPIEGEL-online:„Präsident Trump verstößt zum einen gegen die UNO-Resolution zum Status von Ost-Jerusalem. Und er verstößt zum anderen gegen das Völkergewohnheitsrecht. Seit 1945 ist Konsens, dass ein Gebiet, das gewaltsam erobert wurde, nicht annektiert werden darf. Israel hat Ost-Jerusalem 1967 erobert und 1980 annektiert. Indem der US-Präsident diese Schritte anerkennt, kündigt er diesen Konsens auf.“Auf das Argument, dass Trump ja durchaus zugestanden habe, dass der finale Status der Stadt und die Grenzen der israelischen Souveränität über Jerusalem in einem zukünftigen Abkommen geklärt werden sollten, antwortete der Völkerrechtler:
„Das ändert nichts daran, dass Präsident Trump Tatsachen anerkennt, die Israel völkerrechtswidrig geschaffen hat. Israel definiert seit 1980 ganz Jerusalem als seine Hauptstadt, das schließt Ost-Jerusalem mit ein. Im Jahr 2000 hat Israel jede Änderung dieses Zustandes an sehr hohe Zustimmungserfordernisse geknüpft, was die Rückgabe Ost-Jerusalems ohnehin unwahrscheinlich macht. Die USA übernehmen jetzt diese Position. Warum sollte Israels Regierung also bei zukünftigen Verhandlungen mit den Palästinensern ihre Haltung ändern, wenn sie die USA auf ihrer Seite haben?“Und auf das Argument, dass Trump ja schließlich nur Fakten anerkenne, die seit langem beständen – eben, dass Israels Regierung und Parlament seit langem in Jerusalem säßen, antwortete Talmon:
„Das ist ein ganz schwaches Argument. Fakten schaffen kein Recht. Man stelle sich vor, die USA hätten 1960 die sowjetische und polnische Souveränität über die deutschen Ostgebiete anerkannt. So etwas müssen Verträge regeln, so wie das 1990 im Zwei-Plus-Vier-Vertrag auch passiert ist. Deutschland hat seine Gebietsansprüche erst dann endgültig aufgegeben und im Gegenzug dafür die Wiedervereinigung erlangt.“Auf die Schlussfrage, ob Israel als souveräner Staat nicht das Recht habe, selbst über seine Hauptstadt zu bestimmen, sagt der Völkerrechtler:
„Ein Staat kann nur über das Gebiet entscheiden, das ihm völkerrechtlich zusteht. Und Ost-Jerusalem steht Israel völkerrechtlich nicht zu. Deutschland kann auch nicht Straßburg zu seiner Hauptstadt erklären.“Da helfe auch die Berufung auf die Jahrtausende alte jüdische Geschichte Jerusalems nicht. Völkerrechtlich sei das irrelevant. Kleinasien hätte einmal den Griechen gehört. Und was würde Trump wohl sagen, wenn amerikanische Ureinwohner ihren Anspruch auf Washington geltend machen würden?
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