Geldwäsche-Ermittlungen
Landgericht Hamburg: Deutsche Welle darf Abramowitsch nicht mit Geldwäsche in Verbindung bringen

Auslöser war ein Artikel der Deutschen Welle vom 28. Januar 2026 mit dem Titel „Geldwäsche-Ermittlungen: Durchsuchung bei der Deutschen Bank"

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Hamburg – Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Welle erlassen (Az. 324 O 117/26) und dem öffentlich-rechtlichen Auslandssender untersagt, Behauptungen zu veröffentlichen oder zu wiederholen, die nahelegen, der russische Geschäftsmann Roman Abramowitsch sei in Geldwäscheaktivitäten verwickelt gewesen.

Darüber hinaus untersagte das Gericht der Deutschen Welle, ein Foto von Abramowitsch im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen zu verwenden.

Hintergrund: Unbelegtes Gerücht als Grundlage

Auslöser war ein Artikel der Deutschen Welle vom 28. Januar 2026 mit dem Titel „Geldwäsche-Ermittlungen: Durchsuchung bei der Deutschen Bank“. Darin erweckte der Sender den Eindruck, Abramowitsch könne mit mutmaßlicher Geldwäsche im Zusammenhang mit einer Durchsuchung von Geschäftsräumen der Deutschen Bank durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt und das Bundeskriminalamt (BKA) in Verbindung stehen.

Die zugrunde liegende Behauptung beruhte jedoch auf einem unbelegten Gerücht, das von einer deutschen Zeitung veröffentlicht und anschließend von weiteren Medien ungeprüft aufgegriffen und verbreitet worden war. Kurz nach der Durchsuchung hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt bereits bestätigt, dass Abramowitsch in diesem Verfahren kein Beschuldigter war und ihm in dieser Sache keine Vorwürfe gemacht würden.

Gericht: Persönlichkeitsrecht verletzt

In seiner Entscheidung stellte das Landgericht Hamburg fest, dass die Deutsche Welle das Persönlichkeitsrecht von Roman Abramowitsch verletzt habe. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass „die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht vorlagen.“

Zudem habe die Deutsche Welle es versäumt, Abramowitsch vor der Veröffentlichung mit den Vorwürfen zu konfrontieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben — eine grundlegende Voraussetzung zulässiger Verdachtsberichterstattung nach gefestigter deutscher Rechtsprechung.

Die einstweilige Verfügung untersagt der Deutschen Welle, die beanstandeten Aussagen zu veröffentlichen oder zu verbreiten sowie das Bild von Abramowitsch im Zusammenhang mit solchen Vorwürfen zu verwenden. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Verstoß oder alternativ Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten gegen die verantwortlichen Organe. Die Kosten des Verfahrens wurden der Deutschen Welle auferlegt.

Anwalt: „Verstörende Kette journalistischen Versagens“

Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, Prozessbevollmächtigter von Abramowitsch, kommentierte die Entscheidung scharf:

„Diese Entscheidung legt eine verstörende Kette journalistischen Versagens offen. Eine einzige Zeitung setzte ein Gerücht in die Welt, weitere Medien verbreiteten es ungeprüft weiter und die Deutsche Welle — der aus dem Bundeshaushalt finanzierte Auslandsrundfunk des Bundes — verfehlte den elementarsten Standard journalistischer Sorgfalt: den Betroffenen vor der Beschuldigung einer schweren Straftat um eine Stellungnahme zu bitten. Wenn ein mit Steuergeldern finanzierter Sender nicht einmal Standards einhält, die jeder Journalistenschüler im ersten Jahr lernt, muss man sich fragen, wofür die deutschen Steuerzahler hier eigentlich zahlen.“

Weitere Medien haben bereits nachgegeben

Die Deutsche Welle ist nicht der einzige Sender, der in dieser Angelegenheit rechtliche Konsequenzen tragen muss. Neben der einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Welle liegt ein im Eilverfahren vor dem Landgericht Hamburg ergangenes Anerkenntnisurteil gegen den ORF (Österreichisches Fernsehen) vor. Darüber hinaus haben der NDR für tagesschau.de sowie der BR Unterlassungserklärungen abgegeben. Parallel führt Abramowitsch ein weiteres Verfahren gegen die Deutsche Presseagentur (dpa).

Ein Widerspruch der Deutschen Welle gegen den Beschluss ist möglich.


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