Düsseldorf – Der Vorsitzende der CDU-NRW-Landesgruppe im Bundestag, Günter Krings, hat der Wahlrechtskommission unter Führung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) Kleinteiligkeit vorgeworfen.
„Der Versuch, die unterschiedlichen Parteiinteressen unter einen Hut zu bringen, war aller Ehren wert. Aber angesichts der weit auseinander gehenden Vorstellungen wenig aussichtsreich. In seiner Kommission wurde mehr oder weniger kleinteilig mit einer Reduzierung der Wahlkreiszahl und der Kappung von Ausgleichsmandaten, die Parteien als Kompensation für die Überhangmandate anderer Parteien erhalten, experimentiert“, schreibt Krings in einem Gastbeitrag für die Düsseldorfer „Rheinische Post“.
All diesen Ideen sei gemeinsam, dass sie das Wahlrecht komplizierter machten, aber es nicht schafften, die Bundestagsvergrößerung grundsätzlich zu stoppen. Krings sprach sich vielmehr für ein „echtes Zweistimmen-Wahlrecht“ aus, wonach der Bundestag niemals mehr über seine schon heute gesetzlich verankerte Größe von 598 Abgeordneten hinaus anwachsen könne, weil weder Überhang- noch Ausgleichsmandate anfallen könnten.
Krings räumt ein, dass ein solche Wahlrecht bei der letzten Bundestagswahl zu einer absoluten Mehrheit für die CDU/CSU geführt hätte. „Aber es hätte bei der Wahl 1998 auch der SPD eine absolute Mehrheit gebracht“, argumentiert Krings.