Köln (nex) – Das so genannte „Kurdische Kulturfestival“ des „Demokratischen Gesellschaftszentrums der KurdInnen in Deutschland e.V.“ (NAV-DEM) wird nicht wie geplant am 3. September 2016 im Kölner RheinEnergie-Stadion über die Bühne gehen.
Die Kölner Polizei hat, wie sie am Mittwoch in einer Presseerklärung bekanntgab, der Kölner Sportstätten GmbH empfohlen, den Veranstaltungsvertrag mit der Organisation, die nachrichtendienstlichen Erkenntnissen zufolge als eine von hunderten Tarnorganisationen der auch in Deutschland verbotenen, terroristischen PKK fungiert, nicht zu unterzeichnen. Als wesentliche Gründe für diese Empfehlung nannten die Sicherheitskräfte zum einen erhebliche Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Umfeld des Events, zum anderen die hohe Wahrscheinlichkeit strafgesetzwidriger Handlungen, mit denen im Rahmen der Veranstaltung selbst zu rechnen wäre.
„Seit Ende Juli stehen wir im ständigen Austausch mit den Verantwortlichen der Kölner Sportstätten GmbH und beobachten die Sicherheitslage im In- und Ausland“, erklärte Polizeipräsident Jürgen Mathies. „Die jüngsten gewalttätigen Konflikte in der Türkei führen zu einer hohen Emotionalisierung auch der hier in Köln lebenden Kurden und Türken und bereiten uns große Sorgen.“ Der Ton der verbalen Auseinandersetzung habe sich seit Bekanntwerden der geplanten Veranstaltung weiter verschärft. Neben der zu erwartenden gewalttätigen Ausschreitungen zwischen türkischen Nationalisten und PKK-Anhängern sei jedoch auch „vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus vergleichbaren Veranstaltungen […] davon auszugehen, dass im Stadion massiv Werbung für die in Deutschland verbotene ‚Arbeiterpartei Kurdistans‘ (PKK) durch das Zeigen von Plakaten, Fahnen und möglicherweise auch Videobotschaften hochrangiger Funktionäre gemacht werden soll“.
Mathies zufolge haben die Verantwortlichen der Kölner Sportstätten GmbH im Rahmen eines Sicherheitsgesprächs erklärt, der Empfehlung Folge zu leisten, die Gespräche mit dem Veranstalter zu beenden und keinen Veranstaltungsvertrag zu unterzeichnen. In den sozialen Medien wurden die Empfehlung der Polizei und die darauf beruhende Entscheidung der Sportstätten GmbH begrüßt. Lediglich aus dem PKK-Umfeld und dem islamkritischen deutschen Spektrum wurde Unmut darüber geäußert, dass die Veranstaltung im Unterschied zur Demonstration patriotischer Türken in der Deutzer Werft am 31. Juli nicht stattfinden kann.
Im Fall der türkischen Demonstration hatten die Veranstalter jedoch eine konstruktive Haltung gegenüber den Sicherheitsbehörden an den Tag gelegt und sie waren vor allem nicht im Vorfeld durch Aktivitäten aufgefallen, die eine Präsentation verfassungswidriger oder verbotener Inhalte erwarten ließen. Dieser Unterschied zwischen einer gesetzes- und verfassungstreuen Organisation auf der einen und einer terroristischen und verfassungsfeindlichen Gruppierung auf der anderen scheinen auch die Kölner Sicherheitsverantwortlichen erkannt zu haben.