Karlsruhe (nex) – Wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe entschieden hat, reicht ein Umzug nicht aus, um seinen Vertrag mit dem Fitnessstudio zu kündigen.
Auch ein berufsbedingter Umzug rechtfertige keine außerordentliche Kündigung.
„Angesichts von neun bis zehn Millionen Fitnessverträgen in Deutschland ist das eine Frage, die grundsätzlich geklärt werden muss“, zitieren Medien den Anwalt eines 36-jährigen Zeitsoldaten aus Niedersachsen, der umziehen musste und deshalb kurzerhand seinen langfristigen Fitness-Studiovertrag in Hannover gekündigt hatte. (XII ZR 62/15). Zu Unrecht, wie der BGH nun urteilte. Im Gegensatz zu einer Schwangerschaft oder Krankheit rechtfertige ein „bloßer Wohnsitzwechsel“ keine Kündigung.