Start Panorama Angriff auf Moschee UID verurteilt Angriff auf Moschee in Leipzig

Angriff auf Moschee
UID verurteilt Angriff auf Moschee in Leipzig

Achter Angriff innerhalb von fünf Jahren auf die Eyüp Sultan Moschee in Leipzig.

(Beispielfoto: nex24)
Teilen

Köln – In Leipzig wurde während eines Aufmarschs von Linksextremisten eine Moschee der Türkisch Islamischen Union (DITIB) angegriffen.

Dabei wurden am Montagabend mindestens vier Fensterscheiben eingeschlagen, Autos und Müllcontainer in Brand gesetzt. Über der Moschee befand sich zudem das Wohnhaus des Imams, der dort mit seiner Familie und drei minderjährigen Kindern wohnt.

Etwa 100 vermummte Linksextremisten sind dabei randalierend durch die Straßen gezogen und haben Feuerwerkskörper und Böller angezündet. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mindestens 30.000 Euro.

Köksal Kuş, Vorsitzender der Union Internationaler Demokraten zeigt sich über den neuerlichen Vorfall bestürzt und verurteilt die abscheuliche Tat:

„Die Leipziger Eyüp Sultan Moschee wurde erneut Ziel eines Anschlags. Dies ist bereits der achte Angriff auf das Gotteshaus innerhalb von fünf Jahren. Die Übergriffe auf Gebetsräume nehmen besorgniserregende Ausmaße an. Das ist Gift für unser Zusammenleben und den Frieden in unserem Land. Diejenigen, die nicht einmal die Unverletzlichkeit von Gotteshäusern achten und dabei sogar mutwillig Menschenleben in Gefahr bringen, wollen die Eintracht und Solidarität in Deutschland stören.

Auf solche Angriffe müssen wir gesellschaftlich mit noch engerer Kooperation und Geschlossenheit reagieren. Wir dürfen uns weder von Linksextremisten noch von Rechtsradikalen spalten lassen.
Des Weiteren fordern wir ein glaubwürdiges Umdenken bei den Sicherheitsbehörden. Anschläge und Übergriffe auf Gebetshäuser müssen intensiver geahndet werden. Bei Moscheeübergriffen und islamfeindlichen Verbrechen werden die Ermittlungen viel zu oft eingestellt. Schutzmaßnahmen an Moscheen müssen endlich erhöht und Abschreckung, Prävention aber auch Sanktionierung auf die Tagesordnung gesetzt werden.“