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Corona statt Urlaub: Wann gute Reiserücktrittsversicherungen einspringen

Während der Corona-Pandemie ist die Urlaubsplanung unsicherer als sonst. Wer plötzlich und schwer erkrankt - etwa an Covid-19 - kann seine Reise nicht wie geplant antreten. Um nicht auf Tausenden Euro sitzen zu bleiben, kann es sich für Reisende lohnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die Kosten, wenn die Reise aus triftigen Gründen nicht stattfinden kann.

(Symbolfoto: pixa)
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Während der Corona-Pandemie ist die Urlaubsplanung unsicherer als sonst. Wer plötzlich und schwer erkrankt – etwa an Covid-19 – kann seine Reise nicht wie geplant antreten. Um nicht auf Tausenden Euro sitzen zu bleiben, kann es sich für Reisende lohnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die Kosten, wenn die Reise aus triftigen Gründen nicht stattfinden kann. Aber nicht alle Versicherer tragen die Stornokosten, wenn die Reise wegen Corona ins Wasser fällt. Der Geldratgeber Finanztip hat die Konditionen von Reiseversicherungen unter die Lupe genommen und empfiehlt zuverlässige Tarife.

Steigende Inzidenzen, viele Virusvarianten: Im plötzlichen Krankheitsfall muss auch eine sehr teure Reise kurzfristig storniert oder abgebrochen werden. Wer in einem solchen Fall hohe Kosten vermeiden will, kann eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. „Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn Sie Ihre Reise aus schwerwiegendem und unerwartetem Grund absagen müssen“, erklärt Finanztip-Reiseexperte Max Mergenbaum. „Das kann eine plötzlich auftretende Krankheit sein, aber auch ein Unfall oder der Tod eines Angehörigen.“ Grundsätzlich lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung am ehesten bei lange geplanten, besonders teuren Reisen. Ebenfalls sinnvoll ist sie für Personen, die ein höheres Stornorisiko haben, zum Beispiel Familien mit kleinen Kindern oder Senioren. Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, sollte unbedingt einen Tarif wählen, bei dem Zahlungen bei einem Reiseabbruch mitenthalten sind. „Dann leistet die Versicherung auch, wenn Sie Ihre Reise vor Ort abbrechen müssen“, so Mergenbaum.

Nicht jede Versicherung zahlt während einer Pandemie

Aber Achtung: Einige Reiseversicherungen enthalten eine einschränkende Klausel, die Leistungen im Fall einer Pandemie ausschließt. Von solchen Verträgen sollten Verbraucher die Finger lassen. „Wir empfehlen bei Finanztip nur solche Tarife, die keine Pandemie-Klausel haben“, sagt Mergenbaum. Mittlerweile leisten gute Reiserücktrittsversicherungen auch, wenn jemand als Kontaktperson in persönliche Quarantäne muss. Die Angst, am Virus zu erkranken, reicht allerdings bei keiner Versicherung aus, um bei einer Stornierung das Geld zurückzubekommen. Gleiches gilt für regionale und überregionale Quarantänemaßnahmen im Heimatland oder am Reiseort. „Hierbei handelt es sich um höhere Gewalt, die vom Versicherungsschutz ausdrücklich ausgenommen ist“, erklärt Mergenbaum.

Travelsecure und Allianz versichern Corona-Reiserücktritt

Im letzten Finanztip-Vergleich schnitten die Reiserücktritts-Tarife der Travelsecure und der Allianz Travel am besten ab. Beide Tarife leisten auch, wenn Versicherte schwer an Covid-19 erkranken. Wer sich auch für den Fall versichern will, dass er die Reise wegen persönlicher Quarantänemaßnahmen nicht antreten kann, kommt als Neukunde bei der Allianz Travel günstiger weg. Seit Dezember 2020 ist die persönliche Quarantäne im Tarif der Allianz standardmäßig mitversichert.

Um dasselbe Schutzniveau bei der Travelsecure zu erreichen, müssen Kunden zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung für jede einzelne Reise einen Corona-Schutzbrief dazubuchen. Den gibt es in zwei Ausführungen: In der Basisvariante ist der Reiserücktritt wegen Quarantäne vor Beginn der Reise versichert, in der Premiumvariante ist auch der Reiseabbruch enthalten. „Die Zusatzversicherung macht den Tarif noch einmal um einiges teurer“, sagt Mergenbaum. „Zur eigentlichen Reiserücktrittversicherung zahlen Singles für den Premium-Schutzbrief nochmal rund 23 Euro pro Reise obendrauf, für Familien sind es 108 Euro zusätzlich.

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