Rechtsterrorismus
Mordfall Walter Lübcke: Verfassungsschutz wollte mutmaßlichen Mordhelfer 1998 anwerben

Das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wollte den Rechtsextremisten Markus H. 1998 als V-Mann anwerben. Das geht aus Dokumenten des Geheimdienstes hervor, die der NDR einsehen konnte.

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Das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wollte den Rechtsextremisten Markus H. 1998 als V-Mann anwerben. Das geht aus Dokumenten des Geheimdienstes hervor, die der NDR einsehen konnte. Markus H. ist wegen Beihilfe zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagt. Im Rahmen einer sogenannten Werbungsoperation hatte sich ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes im März 1998 zwei Mal mit Markus H. getroffen. Es blieb bei dem Anwerbeversuch.

Das Hessische Innenministerium hatte in der Vergangenheit ausgeschlossen, dass Markus H. und der mutmaßliche Mörder von Lübcke, Stephan E., als V-Leute gearbeitet haben. Im Jahr 1997 hatte der Verfassungsschutz in Hessen jedoch eine Anwerbe-Operation zu Markus H. gestartet. In einem Observationsbericht zu dem zweiten Treffen im März 1998 notierten die Verfassungsschützer, dass ein Sachbearbeiter des Amtes Markus H. von seiner Wohnung in Kassel abgeholt habe und mit ihm zu einem nahegelegenen Café gefahren sei.

Dort hätten sich beide knapp drei Stunden lang unterhalten, bis der Geheimdienst-Mitarbeiter den Neonazi wieder nach Hause gefahren habe. Das LfV observierte das Treffen selbst. Nach ihrem Einsatz notierten die Geheimdienstler, dass es keine „Gegenobservation“ gegeben habe. Nach Informationen des NDR lehnte Markus H. eine Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst ab. Der Anwalt von Markus H. ließ eine Anfrage zu der Anwerbungsaktion unbeantwortet. Das Landesamt für Verfassungsschutz wollte sich auf NDR Anfrage zu dem Anwerbeversuch nicht äußern.

Allgemein teilte die Behörde auf Anfrage des NDR mit, dass sie „fortlaufend Forschungs- und Werbungsmaßnahmen“ durchführe, „um die mögliche Eignung ausgewählter Personen als V-Personen zu prüfen und sie bei Vorliegen der persönlichen und charakterlichen Voraussetzungen als V-Personen zu gewinnen“. Aus den Ansprachen „entsteht nur in einem Teil der Fälle eine Zusammenarbeit mit den jeweils angesprochenen Personen“, so der Verfassungsschutz. Die Behörde betonte, die beiden Beschuldigten in dem Verfahren wegen des Mordes an Lübcke seien „zu keinem Zeitpunkt als V-Personen für das LfV Hessen tätig“ gewesen. Es habe „keinerlei Zusammenarbeit“ gegeben.

Weitere Unterlagen des Verfassungsschutzes zeigen, dass das Landesamt zu genau der Zeit, als Markus H. und Stephan E. in der Kasseler Neonazi-Szene äußerst aktiv waren, keinen guten Einblick in genau diese Szene hatte. In einem als Verschlusssache eingestuften Vermerk des LfV aus dem Mai 2010 heißt es etwa, dass nicht genügend Erkenntnisse vorlägen, um eine „verlässliche“ Bewertung der rechtsextremen Strukturen in der Region vorzunehmen.

Zur Kasseler Neonazi-Szene fielen nur „Randerkenntnisse“ zu einzelnen Personen an, heißt es in dem Vermerk, den der NDR einsehen konnte. Zu den rechtsextremen Gruppen wie dem „Freien Widerstand Kassel“ lägen kaum Meldungen vor. In der Neonazi-Kameradschaft „Freier Widerstand Kassel“ waren sowohl Markus H. als auch Stephan E. aktiv. Die Verfassungsschützer hielten fest, dass sie sich eine bessere „Zugangslage“ in Kassel wünschten.

Einen V-Mann habe das LfV im Jahr 2010 näher in die Szene um Markus H. heranführen wollen, wie es in dem vertraulichen Dokument heißt. Auch wären weitere Anwerbungen von V-Personen im direkten Umfeld von Markus H. wünschenswert. Ein Jahr zuvor war in einem internen Report des Verfassungsschutzes über die rechtsextremistische Szene in Kassel und Umgebung noch über Markus H. und Stephan E. berichtet worden. Markus H. zählte die Behörde als „Führungsperson“.

Ein hochrangiger Verfassungsschützer schrieb damals auf den Bericht neben den Namen Stephan E., dieser sei „brandgefährlich“ und weiter: „Wie militant ist er aktuell?“. Kurze Zeit später verschwanden Markus H. und Stephan E. offenbar vom Radar des Geheimdienstes. Zu den Recherchen wollte sich der Hessische Verfassungsschutz mit Rücksicht auf das laufende Mordverfahren nicht äußern.

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