Berlin – Die IG Metall sieht die Arbeitnehmerrechte in der geplanten Teslafabrik in Grünheide (Oder-Spree) in Gefahr. So übt die Gewerkschaft deutliche Kritik an der Gesellschaftsform, die der US E-Autobauer für seine Gigafabrik wählt.
Die angestrebte „europäische Aktiengesellschaft“ – kurz SE – nutze eine Gesetzeslücke im deutschen Mitbestimmungsrecht.
Es liege ein klarer Missbrauch der Rechtsform „europäische Aktiengesellschaft“ vor, so Rudolf Luz vom Vorstand der IG Metall. Dabei gelte das sogenannte Vorher-Nachher-Prinzip. Da die Gesellschaft offensichtlich auf Vorrat in Düsseldorf ohne Mitbestimmungsstrukturen gegründet worden sei, bestehe auch zukünftig keine Möglichkeit, eine Beteiligung der Arbeitnehmerseite – zum Beispiel durch Betriebsräte – im Aufsichtsrat des Brandenburger Standorts juristisch durchzusetzen. Die IG-Metall fordere Tesla darum auf, die deutsche Mitbestimmung zu respektieren.
Auf Nachfrage des RBB heißt es von Tesla, man werde sich selbstverständlich an das geltende Arbeitsrecht halten. Der Konzern werde darüber hinaus – Zitat – wettbewerbsfähig vergüten und sich durch besondere Prämien von Konkurrenten abheben. Brandenburgs Landesregierung begrüßt diese Ankündigung von Tesla.
Nur durch die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen sei es möglich, die nötigen Fachkräfte für das Werk zu bekommen. Was die angestrebte Rechtsform angeht heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei: wie bei jeder unternehmerischen Ansiedlung im Land Brandenburg sei die Einhaltung geltender Arbeitnehmerrechte erforderlich.