Innsbruck – Er fühlte sich wahrscheinlich sicher, so weit entfernt von den türkischen Ermittlungsbehörden. Als der türkische Staatsbürger 2017 in Österreich einen Asylantrag stellte, gab er an, Mitglied der PKK zu sein. Nun steht der 22-jährige in Innsbruck vor Gericht und muss sich verantworten – wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation.
Nach der Festnahme folgten laut der österreichischen Tageszeitung Krone neun Vernehmungen. Am Ende wurde er angeklagt wegen einer „Ausbildung für terroristische Zwecke“ und der Mitgliedschaft in einer entsprechenden Organisation. „Erst dann hat der Angeklagte die Konsequenzen seiner Angaben bemerkt“, zitiert die Krone die Staatsanwaltschaft.
Diese Angabe habe der Beschuldigte beim Prozess versucht zu revidieren. Er sei zwar in der Südosttürkei gewesen, habe dort jedoch nur im Friedensprozess mitgeholfen und entsprechende Flugblätter verteilt. In einem Camp habe er für PKK-Kämpfer bloß gekocht und Bücher des Terrorchefs Abdullah Öcalan gelesen.
Auf einem Foto auf seinem Handy sei der mutmaßliche PKK-Anhänger mit einem Gewehr zu sehen. Dieses habe er jedoch nur für die Aufnahme gehalten. Geschossen habe er nur ein einziges Mal – mit einem Jagdgewehr auf ein Schneehuhn, berichtet die Krone weiter. Nicht zu widerlegen sei letztendlich die Aussage gewesen, dass er sich nur deshalb als PKK-Mitglied ausgab, um im Asylverfahren eine Abschiebung in die Türkei zu verhindern. Er wurde freigesprochen.
In ihrer mehr als 30-jährigen Terrorkampagne gegen die Türkei war die PKK – von der Türkei, den USA und der EU als terroristische Organisation geführt – für den Tod von rund 40.000 Menschen, darunter Frauen und Kinder, verantwortlich
Verbote in Deutschland
Im Februar verbot das Bundesinnenministerium zwei Vereinigungen, die zur PKK gehören sollen. Nach Ministeriumsangaben nutzt die Terrororganisation Deutschland als Rückzugsraum und zur Rekrutierung von Nachwuchs. Bei den Verlagen handelt es sich um die „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ sowie die „MIR Multimedia GmbH“ im nordrhein-westfälischen Neuss.
„Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicherzustellen“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer in einer Mitteilung.
Eva Quadbeck schreibt dazu in der Rheinischen Post:
„Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist als Terrororganisation aus gutem Grund seit Anfang der 90er Jahre verboten. Dass sie hierzulande in Vereinen und Verlagen dennoch weiter operiert, kann der Rechtsstaat nicht hinnehmen. Das Verbot der Verlage ist nur konsequent. Die Bundesregierung tut gut daran, bei der PKK nüchtern nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu verfahren. Deutschland steht in der Kritik der türkischen Regierung, die behauptet, es werde hierzulande nicht konsequent gegen die PKK vorgegangen, was nicht stimmt. Die politische Linke in Deutschland wiederum sieht das Verbot der Verlage als Zensur an. Das Verbot hat aber nichts mit der Einschränkung von Meinungsfreiheit zu tun. Die betroffenen Verlage hatten die Unterstützung der verbotenen PKK im Auge. Dafür hätten sie auch Bananen vertreiben können. Die PKK heizt Auseinandersetzungen zwischen Türken und Kurden in Deutschland an. Mit Gewalt ausgetragene Rivalitäten befördern eine ablehnende Haltung gegenüber diesen Volksgruppen. Ein solcher Mechanismus gefährdet den inneren Frieden der Gesellschaft – insbesondere in Zeiten, in denen Fehlverhalten von Migranten gerne von Rechtspopulisten aufgegriffen wird“.